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Artikel 1 · BT-Drs. 19/26540 · S. 4

Zu Artikel 1 (Änderungen des Abgeordnetengesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderungen des Abgeordnetengesetzes)
Zu Nummer 1
Die Aufhebung des bisherigen § 44a Absatz 5 AbgG ist notwendige Folge der Übertragung der Regelung als
Absatz 1 in den neu geschaffenen § 44e Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –5–                          Drucksache 19/26540


Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Die Regelung des bisherigen § 44a Absatz 5 AbgG wird ohne inhaltliche Änderung als Absatz 1 in den neu ge-
schaffenen § 44e Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder übernommen. § 44e AbgG ist somit die zentrale Norm
für notwendige Maßnahmen gegenüber Mitgliedern zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Bundestag.

Zu Absatz 2
a) Der Begriff der Hausordnung in Satz 1 nimmt Bezug auf das Hausrecht des Bundestagspräsidenten in Arti-
    kel 40 Absatz 2 Satz 1 GG und umfasst dementsprechend nicht nur die gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 GO-BT
    im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung erlassene Haus-
    ordnung, sondern sämtliche in Ausübung des Hausrechts getroffenen Anordnungen des Bundestagspräsiden-
    ten, insbesondere auch die Zugangs- und Verhaltensregeln. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes für Haus-
    ordnungsverstöße setzt – entsprechend der Regelung für Ordnungs- oder Würdeverletzungen bei Plenarsit-
    zungen gemäß Absatz 1 – eine „nicht nur geringfügige“ Verletzung voraus. Das damit verbundene Erforder-
    nis einer gewissen Intensität trägt einerseits der nicht nur geringfügigen Beeinträchtigung der Abgeordne-
    tenrechte durch ein Ordnungsgeld Rechnung. Andererseits ermöglicht es eine Differenzierung nach dem
    Ausmaß der abstrakten oder konkreten Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Bundestages nach den jewei-
    ligen Umständen des Einzelfalls. Eine weitere

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.378 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26540, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 7.454–12.832 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4210e4209f5914ee….

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