Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/26540 · S. 4
Zu Artikel 1 (Änderungen des Abgeordnetengesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderungen des Abgeordnetengesetzes)
Zu Nummer 1
Die Aufhebung des bisherigen § 44a Absatz 5 AbgG ist notwendige Folge der Übertragung der Regelung als
Absatz 1 in den neu geschaffenen § 44e Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/26540
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Die Regelung des bisherigen § 44a Absatz 5 AbgG wird ohne inhaltliche Änderung als Absatz 1 in den neu ge-
schaffenen § 44e Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder übernommen. § 44e AbgG ist somit die zentrale Norm
für notwendige Maßnahmen gegenüber Mitgliedern zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Bundestag.
Zu Absatz 2
a) Der Begriff der Hausordnung in Satz 1 nimmt Bezug auf das Hausrecht des Bundestagspräsidenten in Arti-
kel 40 Absatz 2 Satz 1 GG und umfasst dementsprechend nicht nur die gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 GO-BT
im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung erlassene Haus-
ordnung, sondern sämtliche in Ausübung des Hausrechts getroffenen Anordnungen des Bundestagspräsiden-
ten, insbesondere auch die Zugangs- und Verhaltensregeln. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes für Haus-
ordnungsverstöße setzt – entsprechend der Regelung für Ordnungs- oder Würdeverletzungen bei Plenarsit-
zungen gemäß Absatz 1 – eine „nicht nur geringfügige“ Verletzung voraus. Das damit verbundene Erforder-
nis einer gewissen Intensität trägt einerseits der nicht nur geringfügigen Beeinträchtigung der Abgeordne-
tenrechte durch ein Ordnungsgeld Rechnung. Andererseits ermöglicht es eine Differenzierung nach dem
Ausmaß der abstrakten oder konkreten Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Bundestages nach den jewei-
ligen Umständen des Einzelfalls. Eine weitere
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.378 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/26540 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/26540, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 7.454–12.832 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4210e4209f5914ee….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP