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Artikel 42 · BT-Drs. 19/26108 · S. 394

Zu Artikel 42 (Änderung der TK-Transparenzverordnung (FNA 900-15-9))

Zu Artikel 42 (Änderung der TK-Transparenzverordnung (FNA 900-15-9))
Die TK-Transparenzverordnung wurde aufgrund der im TKG neugefassten Regelungen zum Kundenschutz, die
der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 dienen, überarbeitet.
§ 1 wird unverändert fortgeführt und beruht auf § 50 Absatz 1 Nr. 4 TKG sowie Artikel 4 der Verordnung (EU)
2015/2120. Zwar enthält die nach § 52 Absatz 3 zu erteilende Vertragszusammenfassung ebenfalls die im Pro-
duktinformationsblatt (PIP) enthaltenen Informationen, sie geht jedoch über das Produktinformationsblatt hinaus.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 395 –                       Drucksache 19/26108


So sind in der Vertragszusammenfassung auch Preisnachlässe, Gerätepreise oder Sonderangebotspreise aufzufüh-
ren. Beide Dokumente haben darüber hinaus unterschiedliche Zielrichtungen. Das PIP dient der Allgemeinheit
der Verbraucher als vorvertragliche Information. Es ist ein Instrument der Markttransparenz, welches dem Ver-
braucher einen besseren Überblick über die im Markt verfügbaren Angebote eines bestimmten Produktes geben
soll. Es enthält Standardbedingungen und Listenpreise eines bestimmten Produkts. Das PIP wird nicht Bestandteil
des Vertrages, sondern nur die in ihm aufgeführten, in Absatz 2 enthaltenen Informationen werden Vertragsbe-
standteil, was sich daraus ergibt, dass sie nach dem bisherigen § 4 Transparenzverordnung im Vertrag hervorge-
hoben dargestellt werden müssen. Die Informationen aus dem PIB werden allerdings auch nur insoweit Vertrags-
bestandteil, soweit sie nicht im konkreten Vertrag einvernehmlich abbedungen wurden (zum Beispiel Änderung
von Datenvolumenbeschränkungen beziehungsweise Datenübertragungsraten, die sich am konkreten Anschluss
des Kunden nicht realisieren lassen). Die Vertra

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.819 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26108, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.520.920–1.529.739 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 05075829c2e2e941….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP