Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/26176 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesmeldegesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesmeldegesetzes) Bisher sind zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten nach den §§ 29 und 30 des Bun- desmeldegesetzes (BMG) drei Verfahren einer elektronischen Identifizierung der zu beherbergenden Person zu- lässig. Um weitere Möglichkeiten eines elektronischen Verfahrens zu erproben, soll eine Experimentierklausel eingefügt werden. Bis zum 31. Dezember 2023 soll es für Beherbergungsstätten möglich sein, beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Antrag auf Zulassung derartige Verfahren zu stellen. Eine Zulassung kann be- fristet für zwei Jahre erteilt werden und soll erfolgen, wenn das Verfahren die Anforderungen des § 29 Absatz 5 Drucksache 19/26176 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Satz 2 Nummern 1 bis 3 BMG-E erfüllt. Ein Verfahren, welches nach dem neuen Satz 2 durch das BMI zugelassen wurde, soll auch für weitere Beherbergungsstätten verwendet werden können, die mit der Beherbergungsstätte, für die der Antrag gestellt und genehmigt wurde, vertraglich dauerhaft verbunden sind. Eine derartige Regelung im BMG ist notwendig, da § 29 Absatz 2 Satz 1 BMG das handschriftliche Ausfüllen eines besonderen Meldescheins vorsieht, alternativ ist dazu die elektronische Erfüllung der besonderen Melde- pflicht nach § 29 Absatz 5 BMG g. F. nur durch eine kartengebundene Zahlung, durch einen elektronischen Iden- titätsnachweis mit dem Personalausweis, mit der eID-Karte oder mit dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie durch Vor-Ort-Auslesen einer der genannten Ausweisarten möglich. Mit dem neuen Satz würden vorübergehend für die Testpersonen alternative elektronische Formate ausreichen. Soweit zur Erprobung von alternativen Verfahren zur elektro
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.702 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26176, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 8.978–13.680 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert aaa3c8afbaed55e5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP