Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 19/26107 · S. 135
Zu Artikel 9 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 9 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Für den Prozess der Umsetzung der Zusammenführung der Zuständigkeiten der Leistungen für Kinder und Ju- gendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ist ein Zeitraum von insgesamt sieben Jahren vorgesehen, der sich in zwei Phasen im Sinne eines Stufenmodells vollzieht. Absatz 2 markiert den Abschluss der ersten Stufe mit dem Inkrafttreten der Einführung eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt, dies betrifft die Regelung in Artikel 1 Nummer 14 (§ 10b SGB VIII-E) am 1. Januar 2024. Die zweite Stufe endet mit der Übernahme der vorrangigen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe auch an junge Menschen mit (drohenden) körperlichen oder geistigen Be- hinderungen. Hierzu tritt nach Absatz 3 Artikel 1 Nummer 12 (§ 10 Absatz 4 und 5 SGB VIII-E) am 1. Januar 2028 in Kraft; Artikel 1 Nummer 13 § 10a Absatz 3 und Nummer 14 tritt nach Absatz 4 gleichzeitig außer Kraft. Allerdings ist das Inkrafttreten der in Absatz 3 genannten Regelungen an die Bedingung geknüpft, dass das Bun- desgesetz, dessen Inhalte in § 10 Absatz 4 Satz 3 (Artikel 1 Nummer 12) beschrieben sind, spätestens bis zum 1. Januar 2027 verkündet wurde. Die Änderungen, die die Statistik zu den Angeboten der Jugendarbeit betreffen, dürfen erst zum Berichtsjahr 2023 in Kraft treten, da andernfalls die zu der Zeit bereits laufende Erhebung (2021) beeinträchtigt werden würde (Ab- satz 6). Gleiches gilt in ähnlicher Weise für die Änderungen bei der Einrichtungsstatistik. Hier ist ein Inkrafttreten zum Jahr 2022 angezeigt (Absatz 5). Im Übrigen tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Drucksache 19/26107
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 37.302 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 568.463–605.765 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert db058b5380063bee….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP