Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 19/26107 · S. 134
Zu Artikel 8 (Änderung des Jugendgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Jugendgerichtsgesetzes) Korrespondierend mit der Regelung in § 52 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB VIII-E wird auch im Jugendgerichtsgesetz klargestellt, dass die Zusammenarbeit in gemeinsamen Konferenzen verschiedener beteiligter oder betroffener Akteure innerhalb der rechtlich gesetzten Grenzen zum zulässigen Instrumentarium der Jugendstrafrechtspflege gehört. Dadurch werden rechtliche Unsicherheiten beseitigt, die Zusammenarbeit, insbesondere in Form von Gre- mien oder Konferenzen, aufgewertet, die Bereitschaft zur Teilnahme gestärkt und die Berücksichtigung der Teil- nahme bei der Bemessung von Pensen usw. erleichtert. Die Klarstellung im Bundesrecht sollte von Anstrengungen der Länder begleitet werden, die nicht legislativen Handlungsvorschläge, die die gemeinsame Arbeitsgruppe von Justiz- so-wie Jugend- und Familienministerkon- ferenz in ihrem vorbereitenden Bericht für die einschlägigen Beschlüsse dieser beiden Konferenzen im Jahr 2013 (siehe dazu auch die Begründung zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe a) hervorgehoben hat, umzusetzen, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Die Arbeitsgruppe hatte insbesondere vorgeschlagen, Handlungskonzepte für gemeinsame Konferenzen zu erarbeiten, durch Handreichungen für die Praxis Unsicherheiten beim Sozialdaten- schutz auszuräumen, die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich zu intensivieren und bei der Bemessung des Personalbedarfs die erforderliche Arbeitszeit für einzelfallbezogene Zusammenarbeit und fallübergreifende Ko- operationen zu berücksichtigen. Zu Absatz 1 Die Regelung stellt klar, dass die Teilnahme und Mitwirkung an institutionenübergreifenden und nicht auf kon- krete Einzelfälle bezogenen Konferenzen und Gremien im Kontext von Jugendstrafverfahren zu den Aufgaben von Jugendrichtern und Jugen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.687 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 564.776–568.463 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert db058b5380063bee….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP