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Artikel 6 · BT-Drs. 19/26107 · S. 127

Zu Artikel 6 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Artikel 6 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Die mit den Änderungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) verfolgte
Stärkung der prozesshaften Perspektivklärung für Kinder und Jugendliche in Familienpflege sowie der besseren
Unterstützung ihrer Eltern soll parallel auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umgesetzt werden. Zentrale As-
pekte der Regelungen zur Hilfeplanung sowie zur Einführung des Rechtsanspruchs von Eltern auf Beratung, Un-
terstützung und Förderung der Beziehung zu ihrem Kind sollen daher auch im BGB für gerichtliche Sorgerechts-
und Umgangsverfahren implementiert werden, nämlich:
–     die Verdeutlichung des Grundbedürfnisses des Kindes nach kontinuierlichen und stabilen Lebensverhältnis-
      sen im Rahmen der Kindeswohlprüfung;
–     Prüfung und Förderung von Maßnahmen (insbesondere Beratungs- und Unterstützungsangebote der Kinder-
      und Jugendhilfe), mit Hilfe derer die Erziehungsfähigkeit der Eltern nachhaltig so verbessert werden kann,
      dass die Eltern das Kind wieder selbst erziehen können;
–     die Berücksichtigung des kindlichen Zeiterlebens bei der Frage, wie lange diese Unterstützungsmaßnahmen
      für die Eltern erfolgen müssen, bevor das Gericht eine Entscheidung trifft, die langfristig das Lebens- und
      Erziehungsumfeld des Kindes festlegt.
In Umsetzung dieser Aspekte soll zum einen in § 1632 Absatz 4 Satz 2 BGB-E die Möglichkeit eröffnet werden,
dass eine gerichtliche Anordnung, wonach das Kind trotz Herausgabeverlangens der Eltern in der Pflegefamilie
verbleibt, unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Dauer ergehen und gemäß § 1696 Absatz 3 BGB-E nur
unter eingeschränkten Voraussetzungen wieder aufgehoben werden kann. Außerhalb dieser speziellen Konstella-
tion soll in § 1697a Abs

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 34.319 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 529.202–563.521 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert db058b5380063bee….

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