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Artikel 2 · BT-Drs. 19/26107 · S. 120

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz)

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Angleichung aufgrund der mit Wirkung zum 1.1.2018 in Kraft getretenen
Änderungen im Vertragsrecht durch das Bundesteilhabegesetz in Kapitel 8 des SGB IX Teil 2.
Die Vorschrift umschreibt den Kreis der am Netzwerk im Kinderschutz zu beteiligenden Institutionen. Dieser
Kreis wird um die Mehrgenerationenhäuser ergänzt.
Zu Nummer 2
Zu § 4
Ein wirksamer Kinderschutz setzt voraus, dass die Grenzen der für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
relevanten Leistungssysteme und Institutionen auch durch verbindliche Kooperationen im Einzelfall überwunden
werden. Von zentraler Bedeutung für die Überwindung von Systemgrenzen zur Sicherstellung eines wirksamen
Kinderschutzes ist Handlungssicherheit für die beteiligten Akteure. Dies gilt in besonderem Maße für Berufsge-
heimnisträgerinnen und -träger und ihre Offenbarungsrechte, deren Umsetzung für einen wirkungsvollen Kinder-
schutz essentiell sein kann (vgl. dazu auch Abschlussbericht „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder-
und Jugendhilfe, S. 98). Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger, die zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen
eine Mitteilung an das Jugendamt für erforderlich halten, dürfen nicht aufgrund ihrer Schweigepflichten davon
abgehalten werden. Mit der Umstrukturierung der sogenannten Befugnisnorm in § 4 KKG werden die Offenba-
rungsrechte der Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger klarer und eindeutiger gefasst. Durch die den bisherigen
Regelungsinhalt ergänzenden Vorschriften wird eine engere Einbindung der Berufsgeheimnisträgerinnen und -
träger in die Verantwortungsgemeinschaft für den Kinderschutz ermöglicht.
Zu Absatz 1
Die Evaluation des BKiSchG weist auf die mangelnde V

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.082 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 496.609–512.691 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert db058b5380063bee….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP