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Artikel 7 · BT-Drs. 19/25821 · S. 65
Zu Artikel 7 (Änderung der DPMA-Verordnung – DPMAV)
Zu Artikel 7 (Änderung der DPMA-Verordnung – DPMAV) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung. Durch die Einfügung des neuen § 18a DPMAV-E ist die Inhaltsübersicht entsprechend zu ergänzen. Zu Nummer 2 (§ 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 DPMAV) Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur. Zu Nummer 3 (§ 6 Absatz 3 DPMAV) Nach bisherigem Recht setzten Beschlüsse nach Satz 1 eine vorherige Beratung und Abstimmung in einer Sitzung voraus. Der neue Satz 2 stellt die Durchführung der Sitzung in das Ermessen des jeweiligen Vorsitzenden. Hier- durch wird eine Angleichung an die entsprechenden Vorschriften der anderen Schutzrechte erreicht (Patent – § 2 Absatz 3 Satz 2 DPMAV, Gebrauchsmuster – § 3 Absatz 3 Satz 2 DPMAV, Halbleiter – § 4 Absatz 3 Satz 2 DPMAV und Marke – § 5 Absatz 3 Satz 2 DPMAV). Zu Nummer 4 (§ 18a DPMAV) Der neu eingefügte § 18a DPMAV-E regelt, dass abweichend von § 222 Absatz 2 ZPO und § 193 BGB alle an mindestens einer der Dienststellen des DPMA geltenden gesetzlichen Feiertage fristverlängernd anerkannt wer- den, unabhängig davon an welchem Ort die zur Fristwahrung erforderliche Handlung tatsächlich vorgenommen Drucksache 19/25821 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wird. Im Übrigen bleiben die Regelungen des § 222 Absatz 2 ZPO und des § 193 BGB unberührt. Fällt beispiels- weise ein Fristende aufgrund der Regelung des § 18a DPMAV-E auf einen Sonnabend wird das Fristende nach § 222 Absatz 2 ZPO beziehungsweise nach § 193 BGB weiter auf den nachfolgenden Werktag (Montag) verscho- ben. Bei der Neuregelung handelt es sich um eine zulässige spezialgesetzliche Regelung im gewerblichen Rechts- schutz, die den Besonderheiten der Verfahren vor dem DPMA (vergleiche dazu die Begrün
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.604 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/25821, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 236.201–238.805 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 61a6419318e2d116….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP