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Artikel 7 · BT-Drs. 19/25821 · S. 65

Zu Artikel 7 (Änderung der DPMA-Verordnung – DPMAV)

Zu Artikel 7 (Änderung der DPMA-Verordnung – DPMAV)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine Folgeänderung. Durch die Einfügung des neuen § 18a DPMAV-E ist die Inhaltsübersicht
entsprechend zu ergänzen.

Zu Nummer 2 (§ 5 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 DPMAV)
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur.

Zu Nummer 3 (§ 6 Absatz 3 DPMAV)
Nach bisherigem Recht setzten Beschlüsse nach Satz 1 eine vorherige Beratung und Abstimmung in einer Sitzung
voraus. Der neue Satz 2 stellt die Durchführung der Sitzung in das Ermessen des jeweiligen Vorsitzenden. Hier-
durch wird eine Angleichung an die entsprechenden Vorschriften der anderen Schutzrechte erreicht (Patent – § 2
Absatz 3 Satz 2 DPMAV, Gebrauchsmuster – § 3 Absatz 3 Satz 2 DPMAV, Halbleiter – § 4 Absatz 3 Satz 2
DPMAV und Marke – § 5 Absatz 3 Satz 2 DPMAV).

Zu Nummer 4 (§ 18a DPMAV)
Der neu eingefügte § 18a DPMAV-E regelt, dass abweichend von § 222 Absatz 2 ZPO und § 193 BGB alle an
mindestens einer der Dienststellen des DPMA geltenden gesetzlichen Feiertage fristverlängernd anerkannt wer-
den, unabhängig davon an welchem Ort die zur Fristwahrung erforderliche Handlung tatsächlich vorgenommen
Drucksache 19/25821                                   – 66 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


wird. Im Übrigen bleiben die Regelungen des § 222 Absatz 2 ZPO und des § 193 BGB unberührt. Fällt beispiels-
weise ein Fristende aufgrund der Regelung des § 18a DPMAV-E auf einen Sonnabend wird das Fristende nach
§ 222 Absatz 2 ZPO beziehungsweise nach § 193 BGB weiter auf den nachfolgenden Werktag (Montag) verscho-
ben.
Bei der Neuregelung handelt es sich um eine zulässige spezialgesetzliche Regelung im gewerblichen Rechts-
schutz, die den Besonderheiten der Verfahren vor dem DPMA (vergleiche dazu die Begrün

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.604 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/25821 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/25821, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 236.201–238.805 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 61a6419318e2d116….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP