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Artikel 3 · BT-Drs. 19/25821 · S. 59

Zu Artikel 3 (Änderung des Gebrauchsmustergesetzes – GebrMG)

Zu Artikel 3 (Änderung des Gebrauchsmustergesetzes – GebrMG)
Zu Nummer 1 (§ 4a GebrMG)
Die Änderung ist redaktioneller Natur und ersetzt die Bezeichnung „Patentamt“ durch die geltende amtliche Be-
zeichnung „Deutsches Patent- und Markenamt“.

Zu Nummer 2 (§ 5 Absatz 2 GebrMG)
Zu Buchstabe a
Die Änderung ist redaktioneller Natur und ersetzt die Bezeichnung „Patentamt“ durch die geltende amtliche Be-
zeichnung „Deutsches Patent- und Markenamt“.

Zu Buchstabe b
§ 5 GebrMG ermöglicht es dem Anmelder eines Gebrauchsmusters, im Wege einer sogenannten Abzweigung für
die Anmeldung den Anmeldetag einer früheren Patentanmeldung mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutsch-
land für dieselbe Erfindung in Anspruch zu nehmen. Hierfür muss der Anmelder bisher innerhalb von zwei Mo-
naten nach der entsprechenden Aufforderung durch das DPMA eine Abschrift der Patentanmeldung einreichen
(vergleiche § 5 Absatz 2 GebrMG). Wird die Abschrift der Patentanmeldung nicht fristgemäß eingereicht, so wird
das Recht zur Abzweigung verwirkt (vergleiche § 5 Absatz 2 Satz 2 GebrMG).
Mit dem neu eingefügten Satz 2 wird geregelt, dass das DPMA die Abschrift der Patentanmeldung dann nicht
mehr anfordern darf, wenn der Anmelder bereits die Patentanmeldung beim DPMA eingereicht hat. In diesem
Fall kann die Gebrauchsmusterstelle über das System DPMApat/gbm elektronisch auf die Patentanmeldung zu-
greifen. Die Neuregelung dient dem Bürokratieabbau und liegt sowohl im Interesse der Anmelder als auch des
DPMA.

Zu Buchstabe c
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung wegen der Einfügung des neuen Satz 2. Inhaltliche Änderungen
sind damit nicht verbunden.

Zu Nummer 3 (§ 7 GebrMG)
Die Änderung ist redaktioneller Natur und ersetzt die Bezeichnung „Patentamt“ durch die geltende amtliche Be-
zeichnung „Deutsch

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.919 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/25821 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/25821, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 211.881–226.800 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 61a6419318e2d116….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP