Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/25697 · S. 137
Zu Artikel 6 (Änderung des Stromsteuergesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Stromsteuergesetzes) Zu Nummer 1 § 1 Absatz 2 Anpassung der Definition der Kombinierten Nomenklatur an die des Energiesteuergesetzes auf Grund des Durch- führungsbeschluss (EU) 2018/552 der Europäischen Kommission vom 6. April 2018. Zu Nummer 2 § 5 Absatz 1a Die Anpassung erfolgt auf Grund der Konkretisierung der Steuerbefreiungen (insbesondere der nach § 5 Ab- satz 1a Nummer 2 des Gesetzes) in § 9 des Gesetzes. Zu Nummer 3 § 9 Absatz 1 Zu Buchstabe a § 9 Absatz 1 Nummer 6 Redaktionelle Änderung. Zu Buchstabe b § 9 Absatz 1 Nummer 7 und 8 – neu – Die bisher in den Verordnungsermächtigungen in § 11 Nummern 12 und 14 des Gesetzes geregelten Steuerbe- freiungen werden nunmehr in § 9 Absatz 1 des Gesetzes aufgenommen. Zu Nummer 4 § 9d – neu – Die Vorschrift schafft einen den energiesteuerrechtlichen Vorschriften – hier insbesondere des neu eingefügten § 58 des Energiesteuergesetzes – entsprechenden Entlastungstatbestand. Drucksache 19/25697 – 138 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode § 9e – neu – Die Vorschrift setzt die Vorgaben des Artikels 11 Absatz 1 Buchstabe c der neugefassten Systemrichtlinie hin- sichtlich der Begünstigung von Streitkräften um, die in der Bundesrepublik Deutschland an einer Verteidigungs- anstrengung teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Zusammenhang mit der Gemeinsa- men Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) unternommen wird. Absatz 3 dient der Vereinfachung und Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten. Zu Nummer 5 § 11 Zu Buchstabe a § 11 Nummer 12 Mit den Änderungen werden die Ermächtigungsgrundlagen an die neu geschaffenen Regelungen zur Steuerbe- freiung bzw. -entlastung angepasst. Daher kann § 11 Nummer 12 des Gesetzes entfallen.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.971 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/25697, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 369.032–371.003 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert acc535f6488d737f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP