Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 6 · BT-Drs. 19/25697 · S. 137

Zu Artikel 6 (Änderung des Stromsteuergesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Stromsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
§ 1 Absatz 2
Anpassung der Definition der Kombinierten Nomenklatur an die des Energiesteuergesetzes auf Grund des Durch-
führungsbeschluss (EU) 2018/552 der Europäischen Kommission vom 6. April 2018.

Zu Nummer 2
§ 5 Absatz 1a
Die Anpassung erfolgt auf Grund der Konkretisierung der Steuerbefreiungen (insbesondere der nach § 5 Ab-
satz 1a Nummer 2 des Gesetzes) in § 9 des Gesetzes.

Zu Nummer 3
§ 9 Absatz 1

Zu Buchstabe a
§ 9 Absatz 1 Nummer 6
Redaktionelle Änderung.

Zu Buchstabe b
§ 9 Absatz 1 Nummer 7 und 8 – neu –
Die bisher in den Verordnungsermächtigungen in § 11 Nummern 12 und 14 des Gesetzes geregelten Steuerbe-
freiungen werden nunmehr in § 9 Absatz 1 des Gesetzes aufgenommen.

Zu Nummer 4
§ 9d – neu –
Die Vorschrift schafft einen den energiesteuerrechtlichen Vorschriften – hier insbesondere des neu eingefügten
§ 58 des Energiesteuergesetzes – entsprechenden Entlastungstatbestand.
Drucksache 19/25697                                 – 138 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


§ 9e – neu –
Die Vorschrift setzt die Vorgaben des Artikels 11 Absatz 1 Buchstabe c der neugefassten Systemrichtlinie hin-
sichtlich der Begünstigung von Streitkräften um, die in der Bundesrepublik Deutschland an einer Verteidigungs-
anstrengung teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Zusammenhang mit der Gemeinsa-
men Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) unternommen wird. Absatz 3 dient der Vereinfachung und
Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten.

Zu Nummer 5
§ 11

Zu Buchstabe a
§ 11 Nummer 12
Mit den Änderungen werden die Ermächtigungsgrundlagen an die neu geschaffenen Regelungen zur Steuerbe-
freiung bzw. -entlastung angepasst. Daher kann § 11 Nummer 12 des Gesetzes entfallen.

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.971 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/25697 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/25697, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 369.032–371.003 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert acc535f6488d737f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP