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Artikel 1 · BT-Drs. 19/25631 · S. 20

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1
Das amtliche Inhaltsverzeichnis ist aufgrund der mit den Nummern 2 bis 4 erfolgenden Änderungen, die im Fol-
genden erläutert werden, anzupassen.

Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der in Nummer 5 vorgesehenen Streichung des überholten Merkmals
„Euroscheckvordrucke“.

Zu Nummer 3
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der in Nummer 5 vorgesehenen Streichung des überholten Merkmals
„Euroscheckvordrucke“.
Zu Nummer 4
Die Änderung dient der Umsetzung von Artikel 4 Buchstaben c und d sowie von Artikel 7 in Verbindung mit
Artikel 4 Buchstabe b der Richtlinie.

Zu Buchstabe a
Die Regelung dient der Anpassung der Überschrift an den zu erweiternden Anwendungsbereich.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 21 –                         Drucksache 19/25631


Zu Buchstabe b
§ 152a Absatz 1 StGB gilt in seiner aktuellen Fassung für Zahlungskarten, Schecks und Wechsel. Zu Zahlungs-
karten gehören nach der Legaldefinition in Absatz 4 der Vorschrift nur solche Karten, die von einem Kreditinstitut
oder Finanzdienstleistungsinstitut herausgegeben worden sind und die durch Ausgestaltung oder Codierung be-
sonders gegen Nachahmung geschützt sind. Die Regelung ist damit zum einen nicht anwendbar auf unbare Zah-
lungsinstrumente, die keine Kartenform haben, wie etwa ein auf einem nicht kartenförmigen Gegenstand ange-
brachten Mikrochip (Stein, in: SK-StGB, 9. Aufl. 2015, § 152a Rz. 2). Zum anderen fallen Zahlungskarten nicht
unter die Vorschrift, deren Herausgeber weder Kreditinstitut noch Finanzdienstleistungsinstitut ist. Diese Ein-
schränkungen stehen im Einklang mit der Definition von „Zahlungsinstrument“ in Artikel 1 Buchstabe a des Rah-
menbeschlusses, die nur von Finanzinstituten herausgege

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.508 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/25631 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/25631, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.365–82.873 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 940e81ad8bfc08fa….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP