Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/25319 · S. 69
Zu Artikel 6 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes) Die Änderung dient der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes an die Aufgabenverteilung der Fachbehörden im Geschäftsbereich des BMEL in Bezug auf Aufgaben, die die Risikobewertung betreffen, und Aufgaben, die das Risikomanagement betreffen. Während das Friedrich-Loeffler-Institut im Bereich des Veterinärwesens so- wohl Aufgaben der Risikobewertung als auch des Risikomanagements wahrnimmt, sind diese Aufgaben im Be- reich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, auch auf dem Gebiet der Zoonosen und mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftungen, aufgeteilt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist für das Risikomanagement zuständig. Die Aufgabe der Risikobewertung liegt beim Bundesinstitut für Risikobewer- tung.
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Herkunft
BT-Drs. 19/25319, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 234.966–235.772 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 19ed54b7e6c1dfa7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP