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Artikel 4 · BT-Drs. 19/25294 · S. 41
Zu Artikel 4 (Änderung des BND-Gesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des BND-Gesetzes) Zu Nummer 1 Nummer 1 ist Folgeänderung zur Aufhebung des § 8a Absatz 2a BVerfSchG durch Artikel 1 Nummer 1 Buch- stabe b. Zu Nummer 2 In Nummer 2 wird § 4 BNDG aufgrund der nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Maßgaben im Gleichlauf zu § 8d BVerfSchG angepasst. Im Sinne der Normenklarheit werden bisherige Verweise auf das Bundesverfassungsschutzgesetz reduziert. Absatz 1 präzisiert den Bezug zur Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes im Sinne der politischen Unterrichtung der Bundesregierung und der Früherkennung von aus dem Ausland drohenden Gefahren von inter- nationaler Bedeutung. Absatz 2 regelt Auskunftsverlangen zur politischen Unterrichtung. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass es sich bei der Information der Bundesregierung über Sachverhalte von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung um die Erfüllung des primären Zwecks der Auslandsaufklärung handelt, an dem ein überragendes öffentliches Interesse auch unabhängig von konkretisierten Gefahrenlagen anzuerkennen ist (BVerfG, Urteil vom 19. Mai 2020 – 1 BvR 2835/17, Rn. 224). Um jedoch dem besonderen, einzelfall- und anlassbezogenen Charakter der Bestandsdatenabfrage gerecht zu werden, ist die Bestandsdatenabfrage zur politischen Unterrichtung an die Voraussetzung geknüpft, dass im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, dass das Aus- kunftsverlangen der Gewinnung von Informationen über das Ausland dient, die von außen- und sicherheitspoliti- scher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind und zu deren Aufklärung das Bundeskanzleramt den Bundesnachrichtendienst beauftragt hat. Zudem wird sichergestellt, dass Auskunftsverlangen zur politischen Unterrichtung in Einklang mit dem soge- nannten Auftra
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.835 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/25294, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 139.048–155.883 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 697e21073ec6a1a6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP