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Artikel 3 · BT-Drs. 19/25294 · S. 40

Zu Artikel 3 (Änderung des MAD-Gesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des MAD-Gesetzes)
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Änderung des § 8d BVerfSchG durch Artikel 1. Im Sinne der Normen-
klarheit wurden bisherige Verweise in § 4b MAD-Gesetz auf § 8d BVerfSchG aufgelöst und eigenständige Re-
gelungen in § 4b MAD-Gesetz geschaffen.
Der Verweis in § 4b MAD-Gesetz auf Bestrebungen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 MAD-Gesetz erfolgt –
wie die Änderung des § 8d BVerfSchG durch Artikel 2 – entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 41 –                        Drucksache 19/25294


richts, wonach anlasslose Erhebungen ins Blaue ausgeschlossen und ein konkreter und individualgerichteter Er-
hebungseingriffsanlass zur Informationsgewinnung über eine bestimmte beobachtungsbedürftige Aktion oder
Gruppierung gefordert werden (BVerfG, a. a. O., Rn 151). Insoweit gelten die Erwägungen zur Begründung des
§ 8d BVerfSchG für den MAD entsprechend, da § 4 BVerfSchG über § 1 Absatz 1 Satz 3 MAD-Gesetz Anwen-
dung findet. Die nachrichtendienstliche Beobachtungsbedürftigkeit ergibt sich daraus, dass es sich um Bestrebun-
gen oder Tätigkeiten nach § 1 Absatz 1 MAD-Gesetz handelt (die Aufgabenzuweisungsregelung begründet eine
Aufklärungspflicht ohne Entschließungsermessen).
Wie bisher über die Verweisung auf § 8d BVerfSchG ist auch § 4b MAD-Gesetz insoweit anwendbar, wie der
MAD zur Fortführung seiner Aufgaben nach § 1 Absatz 1 MAD-Gesetz gemäß § 2 MAD-Gesetz seine Befugnisse
auch gegenüber Personen ausüben darf, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) nicht angehören oder nicht in ihm tätig sind.
Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen der Dienststellen und Ein-
richtungen des Geschäftsbereichs des

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.470 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/25294, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 136.578–139.048 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 697e21073ec6a1a6….

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