Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 19/25294 · S. 39

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes)
Zu Nummer 1 bis Nummer 3
Bei Nummern 1 bis 3 handelt es sich um Folgeänderungen zum Einbezug der Telemedien-Bestandsdaten in § 8d
BVerfSchG und Streichung des bisherigen § 8a Absatz 1 BVerfSchG. Die Nummer 2 Buchstabe c ist eine Folge-
änderung angesichts der angeglichenen Formulierung in § 8d Absatz 5 BVerfSchG – wobei die Streichung des
Drucksache 19/25294                                 – 40 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Wortes „richtig“ keine sachliche Änderung bewirkt, da der Verpflichtete ohne Weiteres zu richtiger Antwort ver-
pflichtet ist.

Zu Nummer 4
Der bisherige § 8d BVerfSchG muss durch Nummer 4 geändert werden, da das Bundesverfassungsgericht ent-
schieden hat, dass bisherige Auslegungsmaßgaben nunmehr in den Wortlaut der Norm aufgenommen werden
müssen (näher nachstehend in der Begründung zu § 113 Absatz 3 Nummer 5 TKG). Im Ergebnis werden anlass-
lose Erhebungen ins Blaue ausgeschlossen und ein konkreter und individualgerichteter Erhebungseingriffsanlass
zur Informationsgewinnung über eine bestimmte beobachtungsbedürftige Aktion oder Gruppierung gefordert
(BVerfG, a. a. O., Rn. 151, worin das Gericht unter Einordnung in seine jüngere Rechtsprechung jeweils Fälle
der konkretisierten Gefahr erkennt). In der fachrechtlichen Terminologie ist der Sachverhalt der Gruppierung,
also eines Personenzusammenschlusses, bereits in der Legaldefinition der Bestrebungen (§ 4 Absatz 1 Satz 1
BVerfSchG) eingeschlossen. Sofern ausnahmsweise auch Einzelpersonen nach § 4 Absatz 1 Satz 4 BVerfSchG
Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes sind, soll das vom Gericht mit dem Bezug auf bestimmte Gruppie-
rungen nicht ausgeschlossen werden, vielmehr ist die Kernaussage der vorauszusetzende Bezug

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.054 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/25294 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/25294, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 132.337–136.391 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 697e21073ec6a1a6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP