Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 19/24840 · S. 69
Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik)
Zu Artikel 9 (Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik) Die Regelung bezieht sich auf § 7b Absatz 2 und Absatz 3, welche bei der letzten Überarbeitung des PreisStatG aufgenommen wurden, insbesondere um elektronische Erhebungsverfahren wie das Web Scraping (automatisierte Preiserhebung im Internet) und die Nutzung von Transaktionsdaten wie Scannerdaten zu ermöglichen und recht- lich abzusichern. Der neue § 7c erlaubt die Verwendung der auf diesen Wegen für Zwecke der Preisstatistik er- hobenen Daten auch für andere Statistikbereiche. Mittels Web Scraping automatisiert abgerufene Daten sowie von Unternehmen übermittelte Transaktionsdaten zur Erstellung von Preisstatistiken können Informationen enthalten, die einerseits für die Erstellung von Preissta- tistiken notwendig sind und zugleich für andere Fragestellungen verwendet werden können. So werden bei der Übermittlung von Transaktionsdaten nach § 7b Absatz 3 regelmäßig tiefgegliederte Umsatz- und Absatzinforma- tionen zur Verfügung gestellt, aus denen sich detailliert ablesen lässt, inwiefern sich das Marktgeschehen in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen im Zeitablauf ändert. Aufgrund der monatlichen Periodizität der meisten Preisstatistiken stehen diese Daten sehr zeitnah zur Verfügung. Zudem ist es anhand der in den Transaktionsdaten enthaltenen Absatzinformationen möglich, kurz- und mittel- fristige Änderungen im Handelsgeschehen und im Kaufverhalten zu ermitteln. Häufig werden von Nutzer*innen und der Presse aktuelle Umsatzstatistiken zu bestimmten Warengruppen im Einzelhandel nachgefragt. Solche Informationen werden von der monatlichen Einzelhandelsstatistik bisher nicht erhoben und auch nicht verbreitet. Umsatzanteile nach Warengruppen werden zwar im Rahmen der Strukturerhe- bung im Einzelhandel ermittelt,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.980 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/24840, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 223.170–226.150 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert d38b561bfe3f34d6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP