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Artikel 6 · BT-Drs. 19/24840 · S. 67
Zu Artikel 6 (Änderung des Bundesstatistikgesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Bundesstatistikgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Durch die Ergänzung wird der Anwendungsbereich der Vorschrift über die Verwaltungsstellen des Bundes und den nach Landesrecht für die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zuständigen Stellen hin- aus auf diejenigen nichtöffentlichen Stellen ausgeweitet, welche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrneh- men. Dies betrifft beispielsweise die technischen Überwachungsvereine (TÜV), öffentlich bestellte Vermessungs- ingenieure oder Öko-Kontrollstellen. Da die wahrgenommenen Aufgaben solche der öffentlichen Verwaltung darstellen, sind die in Erfüllung dieser Aufgaben anfallenden Daten als Verwaltungsdaten zu qualifizieren, welche im Rahmen umfassender Eignungsuntersuchungen zur Nutzung von Verwaltungsdaten durch die Statistik eben- falls zu erfassen sind. Zu Doppelbuchstabe bb Die Ergänzung dient der Klarstellung, dass die Eignungsprüfung von Verwaltungsdaten auch Zwecke der Quali- tätssicherung einer Bundesstatistik umfasst. Dadurch wird eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Statistische Bundesamt seiner Aufgabe nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 nachkommen kann, die Qualität der Ergebnisse der Bundesstatistiken zu sichern. Verwaltungsdaten erlauben neben der Ergänzung oder dem Ersatz von Befragungen insbesondere auch die Qualitätssicherung laufender Erhebungen. Verwaltungsdaten sind in der Regel für ihren Erfassungsbereich vollständig und ermöglichen es daher, amtliche Stichproben zu optimieren und Hochrechnungen zu verbessern. Zu Buchstabe b Durch die Ergänzung des Absatz 2 wird eine systematische Eignungsprüfung von Verwaltungsdaten zur Nutzung in der amtlichen Statistik erleichtert und nachhaltig gestärkt. Die Errichtung einer Verwaltungsdaten-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.116 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/24840, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 211.356–219.472 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert d38b561bfe3f34d6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP