Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/24840 · S. 63
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik)
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik) Artikel 2 regelt die Anpassung des Kostenstrukturstatistikgesetzes an den neuen Datenbedarf der EU. Die Kos- tenstrukturstatistik im medizinischen Bereich wird damit in die Lage versetzt, sowohl den europäischen als auch den besonderen nationalen Bedarf an Daten zu erfüllen. Letzterer ergibt sich, da die Ergebnisse der Erhebung eine wesentliche Basis für eine objektive Bewertung der Situation in den Wirtschaftsbereichen „Arzt- und Zahnarzt- praxen“ und „Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten“ sowie für die gesetzlich vor- geschriebene Überprüfung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) gemäß § 87 Absatz 2 SGB V sind. Die- ser nationale Bedarf an Daten geht über den europäischen Datenbedarf hinaus. Der Wirtschaftsbereich „Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten“ umfasst heilkundliche Tätigkeiten von Psycholo- gischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die nicht in Krankenhäusern ausgeübt werden. Bis auf die Wirtschaftsbereiche „Arzt- und Zahnarztpraxen“ sowie „Praxen von psychologischen Psychothera- peutinnen und -therapeuten“ werden die bisher in der Kostenstrukturstatistik erhobenen Dienstleistungsbereiche zukünftig mit den in Artikel 1 geregelten Statistiken im Handel und Dienstleistungsbereich erfasst. Diese Dienst- leistungsbereiche werden daher aus dem Gesetz über Kostenstrukturstatistik gestrichen. Für die Wirtschaftsberei- che „Arzt- und Zahnarztpraxen“ sowie „Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten“, für die es einen nationalen Bedarf an Daten gibt, der über die europäischen Datenanforderungen hinausgeht, soll die Kostenstrukturstatistik daher s
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.626 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/24840, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 194.612–200.238 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert d38b561bfe3f34d6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP