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Artikel 2 · BT-Drs. 19/24839 · S. 12

Zu Artikel 2 (Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes)
Mit der Regelung wird sichergestellt, dass nicht nur die tarifliche bzw. besoldungsrechtliche Corona-Sonderzah-
lung, sondern alle nach § 3 Nummer 11a EStG steuerfreien Zahlungen im Rahmen der Einkommensanrechnung
nach dem Beamtenversorgungsgesetz nicht zu einem Ruhen von Versorgungsbezügen führen. Solche Leistungen
sind somit kein im Rahmen der §§ 14a und 53 BeamtVG zu berücksichtigendes Einkommen. Anderenfalls könnte
darüber mittelbar die mit der Sonderzahlung verbundene politisch und gesellschaftlich gewünschte finanzielle
Anerkennung ganz oder teilweise wieder entfallen. Anwendungsfälle sind überwiegend Hinterbliebene mit An-
spruch auf Witwen- oder Witwergeld, die einer Beschäftigung nachgehen.

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Herkunft

BT-Drs. 19/24839, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.774–18.538 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert db48f8c7f6d0ce8b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP