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Artikel 2 · BT-Drs. 19/24838 · S. 34

Zu Artikel 2 (Änderung der Baunutzungsverordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Baunutzungsverordnung)
Die in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgesehene Änderung des § 17 BauNVO dient ebenfalls der er-
leichterten Schaffung von Wohnraum. Die Gemeinden sollen in den Möglichkeiten gestärkt werden, in Bebau-
ungsplänen Festsetzungen vorzusehen, die eine höhere Bebauungsdichte ermöglichen.
Auch durch den Vorschlag zur Einführung der Gebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ soll Bauland durch die
Gemeinde erleichtert mobilisiert werden können, indem ein einvernehmliches Miteinander von Wohnen und ins-
besondere landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung noch weitergehend ermöglicht werden soll.
Die Regelung zum Mobilfunkausbau in § 14 BauNVO steht im sachlichen Zusammenhang mit den im BauGB
enthaltenen Änderungen des Überleitungsrechts und des Katalogs der Abwägungsbelange.
Die Änderungen des BauGB und die Änderungen der BauNVO werden in einem Artikelgesetz zusammengefasst,
um eine widerspruchsfreie Rechtsetzung sicherzustellen (s. A. IV.).

Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung im Hinblick auf die vorgeschlagene Einführung von § 5a
BauNVO.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung im Hinblick auf die vorgeschlagene Einführung von § 25e
BauNVO.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung im Hinblick auf die vorgeschlagene Einführung von § 5a
BauNVO.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung im Hinblick auf die vorgeschlagene Einführung von § 5a
BauNVO.

Zu Nummer 3
Die Empfehlung auf Grundlage der Beratungen in der Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und
Bodenpolitik“ (Baulandkommission) lautet:
„Die Baulandkommission empfiehlt die Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“,
um in 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.342 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/24838, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.540–108.882 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert fc1e992cdac54991….

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