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Artikel 3 · BT-Drs. 19/24686 · S. 34

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Artikel 3 enthält Sonderregelungen für das Genehmigungsverfahren nach § 1631e Absatz 3 BGB-E. Diese sollen
in § 167b FamFG verankert werden. Die neue Vorschrift soll dabei ein vereinfachtes Verfahren (Absatz 1), sowie
Regelungen für ein reguläres Verfahren (Absatz 2) sowie die Möglichkeit einer Zuständigkeitskonzentration (Ab-
satz 3) vorsehen.

Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Die Inhaltsübersicht des FamFG wurde aktualisiert.

Zu Nummer 2 (§ 167b – neu –)
Zu Absatz 1 (Vereinfachtes Verfahren)
Legen die Eltern mit dem Antrag auf Genehmigung eine den Eingriff befürwortende Stellungnahme einer inter-
disziplinären Kommission vor, die den Voraussetzungen des § 1631e Absatz 4 und 5 BGB-E entspricht, und sind
keine weiteren entgegenstehenden Gründe ersichtlich, erteilt das Gericht die Genehmigung im schriftlichen Ver-
fahren ohne Anhörung des Jugendamts und auch ohne persönliche Anhörung der Eltern. Für die Anhörung des
Kindes gilt § 159 FamFG. Ein Verfahrensbeistand für das Kind ist zur Beschleunigung entbehrlich, wenn eine
befürwortende Stellungnahme der Kommission vorliegt und das Gericht diese Stellungnahme seiner Entschei-
dung zugrunde legen kann. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass die Interessen des Kindes durch
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die Kommissionsmitglieder angemessen berücksichtigt und gewahrt wurden. Die Bestellung eines Verfahrens-
beistands zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes ist daher ebenso wie eine Anhörung und Mitwirkung des
Jugendamtes deshalb im vereinfachten Verfahren nicht vorgesehen und auch

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.592 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/24686, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 129.190–135.782 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 24d19c1e1d86d9c0….

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