Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/24445 · S. 325
Zu Artikel 4 (Änderung der Bundesnotarordnung)
Zu Artikel 4 (Änderung der Bundesnotarordnung) Artikel 4 enthält in Nummer 1 eine Folgeänderung, die Verweisungen sind an die Neufassung des BGB-E anzu- passen. Nummer 2 enthält die notwendige Änderung des § 78a der Bundesnotarordnung (BNotO), damit künftig auch Widersprüche gegen eine Vertretung durch den Ehegatten als ablehnende Willensäußerung im Sinne von § 1358 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a) BGB-E in das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Vorsorgeregister eingetragen werden können. Zudem wird in Nummer 3 durch eine Änderung des § 78b BNotO vorgesehen, dass die Registerbehörde künftig auch Ärzten auf Ersuchen Auskunft aus dem Zentralen Vorsorgeregister erteilt, so- weit eine Auskunft für die Entscheidung über eine medizinische Behandlung erforderlich ist. Eines solchen Aus- kunftsrechts von Ärzten bedarf es zum einen, damit der behandelnde Arzt in den Behandlungssituationen, in de- nen das Eingreifen eines gesetzlichen Vertretungsrechts von Ehegatten in Betracht kommt, schnellstmöglich er- mitteln kann, ob ein Widerspruch des Patienten gegen eine solche Vertretung im Zentralen Vorsorgeregister ein- getragen ist. Zum anderen sollen Ärzte auch darüber Auskunft bekommen, ob für den Patienten eine Vorsorge- vollmacht, gegebenenfalls in Kombination mit einer Patientenverfügung, oder eine Betreuungsverfügung einge- tragen ist. Dies erscheint erforderlich, damit in den Fällen, in denen der Patient nicht ansprechbar ist und auch sonst keine Informationen über den Patienten vorliegen, der Arzt so bald wie möglich Kenntnis darüber erhält, ob der Patient eine andere Person mit seiner Vertretung in gesundheitlichen Angelegenheiten bevollmächtigt hat, und damit die bevollmächtigte Person zur Ermittlung des Patientenwillens kontaktiert werden kann. Denn nach- dem der Arz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.696 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/24445, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.337.268–1.339.964 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d7bf11aaa5a4f30b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP