Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/24445 · S. 322
Zu Artikel 3 (Änderung des Rechtspflegergesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Rechtspflegergesetzes) Im Rechtspflegergesetz ist größtenteils lediglich die Umstrukturierung und Umnummerierung der Vorschriften im BGB und FamFG nachzuvollziehen. Zusätzlich soll für die Geschäfte im Zusammenhang mit der Kontrollbe- treuung nach § 1820 BGB-E ein Richtervorbehalt eingeführt werden. Sowohl für die Bestellung eines Kontroll- betreuers nach § 1815 Absatz 3 BGB-E als auch für die Genehmigung zum Widerruf einer Vollmacht nach § 1820 Absatz 5 BGB-E soll der Richter zuständig sein (vergleiche Begründung zu § 1820 BGB-E). Außerdem ergibt sich aus der Änderung des Artikel 24 EGBGB ebenfalls eine Folgeänderung dergestalt, dass ein Richtervorbehalt entfallen kann. Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Mit Buchstabe a wird der Richtervorbehalt für die Anordnung einer Vormundschaft oder einer Pflegschaft über einen Angehörigen eines fremden Staates einschließlich der vorläufigen Maßregeln nach Artikel 24 EGBGB ge- strichen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 323 – Drucksache 19/24445 Nach Artikel 24 Absatz 2 Satz 1 EGBGB-E werden künftig deutsche Gerichte in den in Nummer 10 genannten Geschäften deutsches Recht anwenden. Dadurch kann der Richtervorbehalt, der in der Prüfung des Internationalen Privatrechts und der Anwendung ausländischen Rechts begründet war, entfallen. Sollte in Ausnahmefällen die Anwendung ausländischen Rechts gemäß Artikel 24 Absatz 2 Satz 2 EGBGB-E in Betracht kommen, so kann der Rechtspfleger die Sache gemäß § 5 Absatz 2 RPflG dem Richter vorlegen. Die Prüfung, ob die Anwendung aus- ländischen Rechts in Betracht kommt, und die Entscheidung, ob die Angelegenheit dem Richter vorgelegt wird, obliegt dabei dem Rechtspfleger. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine notwendige Folgeände
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.035 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/24445 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/24445, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.328.233–1.337.268 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d7bf11aaa5a4f30b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP