Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 19/24230 · S. 15
Zu Artikel 6 bis 9
Zu Artikel 6 bis 9
Die Regelungen sind redaktionelle Folgeänderungen bzw. Klarstellungen, die keinen Erfüllungsaufwand bedin-
gen.
5. Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu
erwarten.
6. Weitere Gesetzesfolgen
Der Gesetzentwurf hat keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichstellungspolitische
und demografische Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
VII. Befristung; Evaluierung
Die Artikel 1 und 5 des Gesetzentwurfs setzen europäische Vorgaben um, die keine Befristung vorsehen. Im
Hinblick auf Artikel 2 Nummer 1 ist eine Befristung nicht erforderlich, die Regelung hat sich im Bereich des
Informationsfreiheitsrechts bewährt (vgl. Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen
des Bundes – Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) im Auftrag des Innenausschusses des Deutschen Bun-
destags, 22. Mai 2012, Deutscher Bundestag – Innenausschuss, Ausschussdrucksache 17(4)522 B, laut der eine
Erweiterung der Befugnisse auf andere Informationszugangsgesetze sinnvoll erscheint, S. 405).
B. Besonderer Teil
BT-Drs. 19/24230 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/24230, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.161–40.361 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 789ea6b741aed866….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP