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Artikel 4 · BT-Drs. 19/24230 · S. 21

Zu Artikel 4 (Änderung des Umweltauditgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Umweltauditgesetzes)
Die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, insbesondere die Abstands- und Hygiene-
maßnahmen, haben zum Teil auch erhebliche Auswirkungen auf den Umweltgutachterausschuss, da dieser nicht
mehr in der Lage ist, Sitzungen unter physischer Anwesenheit seiner Mitglieder abzuhalten sowie auf herkömm-
lichem Weg Beschlüsse herbeizuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, wie lange die Auswir-
kungen der COVID-19-Krise herkömmliche Präsenzsitzungen sowie die Beschlussfassung erschweren werden.
Die Einschränkungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie haben aber auch gezeigt, dass ganz unabhängig
von der aktuellen Pandemie alternative Versammlungsmöglichkeiten mittels elektronischer Mittel in einem digi-
talen Zeitalter immer mehr an Bedeutung gewinnen. Daher sollte der Umweltgutachterausschuss generell auf
virtuelle Kommunikationsformen zurückgreifen können.
Die Regelung wird nicht befristet. Vielmehr soll klargestellt werden, dass grundsätzlich jede Sitzung des Um-
weltgutachterausschusses und Beschlussfassungen nach § 23 des UAG im Wege elektronischer Kommunikation
möglich sind. Dies ist ein entscheidender Beitrag für die nachhaltige Ausgestaltung der Sitzungen des Umwelt-
gutachterausschusses. Virtuelle Sitzungen sind auch deshalb sinnvoll, weil sie durch Reisetätigkeiten verursachte
Treibhausgasemissionen vermeiden. Typischerweise entstehen etwa 80 % der Treibhausgasemissionen von Ver-
anstaltungen durch die An- und Abreise der Teilnehmer. Weiterhin wird durch die Änderung Mitgliedern die
Teilnahme zur Mitwirkung im Umweltgutachterausschuss erleichtert, für welche Reisen aus persönlichen oder
familiären Gründen nur eingeschränkt möglich sind, etwa wegen notwendiger Kinderbetreuung. Im Hinblick auf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.809 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/24230, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.262–68.071 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 789ea6b741aed866….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP