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Artikel 2 · BT-Drs. 19/24226 · S. 106

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
d) Korrespondierend zu der Festlegung der Identifier zu den im Register zu speichernden Daten bei natür-
lichen Personen (§ 4 IDNrG-E) müsste nach Auffassung des Bundesrates zusätzlich in Artikel 2 eine
Ergänzung im Katalog der zu natürlichen Personen zu speichernden Daten des § 8 Absatz 1 Nummer 1
OZG vorgenommen werden. Anderenfalls fehlt es an einer Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 107 – Drucksache 19/24226
e) Mit dem Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Fami-
lienleistungen (BR-Drucksache 436/20) soll in § 8 OZG ein neuer Absatz 2 eingefügt werden, der eine
Regelung dazu trifft, welche der auf Grundlage des § 139c AO beim Bundeszentralamt für Steuern
gespeicherten Daten, die im Unternehmenskonto gespeichert und mit Einwilligung des Nutzers an des-
sen Nutzerkonto übermittelt werden dürfen. Dies sind derzeit die Firma (§§ 17 ff. HGB) oder der Name
der Personenvereinigung, die Rechtsform, der Sitz gemäß § 11 AO, insbesondere der Ort der Geschäfts-
leitung, sowie der Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistereintrag beziehungsweise Handels-
oder Partnerschaftsregistereintrag (jeweils Registergericht, Datum und Nummer der Eintragung). Der
Bundesrat ist der Auffassung, dass dieser Kranz von Daten aus § 139c AO um die Nummer 2, das heißt
die Identifikationsmerkmale der gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen (§ 139c Absatz 4
Nummer 2 AO) und Personenvereinigungen (§ 139b Absatz 5 Nummer 2 AO), erweitert werden sollte.
Hiermit würde die Übernahme dieser Angaben in Antragsformulare ermöglicht, was die Nutzerfreund-
lichkeit erhöht und gegebenenfalls einen Nachweiswert zu diesen Angaben für die zuständige Stelle
entstehen lässt. Zudem würde die Möglichkei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 70.165 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/24226 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/24226, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 338.956–409.121 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 934b0bac9f49cba0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP