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Artikel 14 · BT-Drs. 19/24226 · S. 87

Zu Artikel 14 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuchs – Sozialverwaltungsverfahren und

Zu Artikel 14 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuchs – Sozialverwaltungsverfahren und
Sozialdatenschutz)
Zu Nummer 1
Mit der Regelung wird sichergestellt, dass die Identifikationsnummer nach dem Identifikati-onsnummerngesetz,
die von den Stellen nach § 35 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) insbesondere gemäß § 67a Absatz 2
Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 6 Absatz 1 oder Ab-
satz 2 des Identifikationsnummerngesetzes erhoben wurde, von diesen Stellen ausschließlich für die Erbringung
von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz gespeichert und genutzt wird sowie auch zur Quali-
tätssicherung gemäß § 10 Identifikationsnummerngesetz und für die Erfüllung der Aufgaben nach § 2 des Identi-
fikationsnummerngesetzes, soweit es sich bei der erhebenden Stelle um eine registerführende Stelle im Sinne des
Identifikationsnummerngesetzes handelt.
Spezialgesetzliche Regelungen im Sozialleistungsbereich, die die Verarbeitung der Identifi-kationsnummer nach
§ 139b der Abgabenordnung (AO) zulassen, bleiben von dieser Zweckbindungsregelung unberührt, auch wenn
beide Identifikationsnummern identisch sind. Denn die spezialgesetzlichen Regelungen, die die Verarbeitung der
Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung im Sozialrecht zulassen, dienen in der Regel der Kom-
munikation mit Finanzbehörden unabhängig davon, ob die Erbringung von Verwaltungsleistungen nach dem On-
linezugangsgesetz Anlass dieser Kommunikation ist. Die Verarbeitung der Identifikationsnummer nach dem Iden-
tifikationsnummerngesetz muss im Gegensatz dazu der aus dem Identifikationsnummerngesetz folgenden stren-
gen Zweckbindung unterliegen.
Zu Nummer 2
Der Übermittlungsgrundsatz stellt klar, dass bei der Übermittlung von Sozialdaten du

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.266 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/24226, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 276.059–281.325 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert 934b0bac9f49cba0….

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