Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 19/24180 · S. 27

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Anpassung der Inhaltsübersicht aufgrund der Änderung der Überschrift zu § 261 StGB-E.

Zu Nummer 2 (Änderung von § 76a Absatz 4 StGB)
1.   Sätze 1 und 2
Der geltende § 76a Absatz 4 StGB knüpft zur Umschreibung der Gegenstände, die selbstständig eingezogen wer-
den können, an die bisherigen Tatbestandsmerkmale von § 261 Absatz 1 Satz 1 StGB an. Danach kann ein „aus
einer rechtswidrigen Tat herrührender Gegenstand“ unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig eingezogen
werden. Diese Voraussetzungen sollen grundsätzlich unverändert bleiben, die neue Terminologie des § 261 StGB
soll indessen in § 76a Absatz 4 StGB übernommen werden. Wie bei der Neufassung des § 261 StGB sollen auch
die selbstständig einzuziehenden Vermögensgegenstände künftig der Tatertrag im Sinne des § 73 Absatz 1 StGB,
das Tatprodukt im Sinne des § 74 Absatz 1 StGB sowie an dessen Stelle getretene Vermögensgegenstände sein.
Wie bei § 261 StGB ist der Oberbegriff der „Vermögensgegenstand“, der den bisher verwendeten Begriff „Ge-
genstand“ ablösen soll. Die Auslegung soll sich wie bisher an § 261 StGB orientieren, weshalb auch auf die Be-
gründung der dortigen Änderungen verwiesen werden kann.
Zu den hiernach einziehbaren Vermögensgegenständen sollen in Anlehnung an das bisherige, weit zu verstehende
Merkmal des „Herrührens“ auch die aus dem Einsatz von inkriminierten Vermögenswerten erzielten Erträge ge-
hören (vergleiche zum bisherigen § 261 Absatz 1 StGB: BeckOK StGB/Ruhmannseder, 47. Ed. 1.8.2020, StGB
§ 261 Rn. 17 sowie BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 – 1 StR 4/09 –, BGHSt 53, 205-210, Rn. 13, wonach
ein Kausalzusammenhang zwischen dem Gegenstand und der Vortat ausreichen soll). Dies wird durch die Auf-
nahme von 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 53.016 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/24180 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/24180, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 97.536–150.552 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5142126ca143fb86….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP