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Artikel 5 · BT-Drs. 19/24181 · S. 190
Zu Artikel 5 (Änderung der Insolvenzordnung)
Zu Artikel 5 (Änderung der Insolvenzordnung) Zu Nummer 1 Die Ermächtigung der Landesregierungen zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung von Insol- venzverfahren zusätzliche Amtsgerichte zu bestimmen, wird auf Verbraucherinsolvenzverfahren und die beson- deren Arten des Insolvenzverfahrens des Elften Teils der InsO beschränkt. Hierdurch wird eine Empfehlung der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 191 – Drucksache 19/24181 ESUG-Evaluierung aufgegriffen. Zum Aufbau spezifischer Expertise für ESUG-Verfahren wird im Forschungs- bericht die Konzentration der gerichtlichen Zuständigkeit auf höchstens ein Amtsgericht je Landgerichtsbezirk empfohlen und ein weitergehender Ansatz präferiert, wonach je Oberlandesgerichtsbezirk nur ein Amtsgericht zuständig sein soll (ESUG-Evaluierung, Forschungsbericht, S. 239). Durch die Änderungen wird zukünftig ein Insolvenzgericht je Landgerichtsbezirk für Unternehmensinsolvenzen zuständig sein. Eine weitergehende Kon- zentration wird nicht zwingend vorgegeben, kann von den Ländern jedoch vorgenommen werden. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Durch die Vorschrift soll eine effiziente und erleichterte Verfahrensbearbeitung sowie Kontinuität bei den Ge- richten ermöglicht werden. Das Insolvenzgericht, das bereits als Restrukturierungsgericht zuständig war, ist in besonderem Maße mit den Besonderheiten des schuldnerischen Unternehmens und den handelnden Personen so- wie einem Teil der Gläubigerschaft vertraut und kann diese Kenntnisse verfahrensförderlich einsetzen und eine reibungslose sowie kompetente Verfahrensabwicklung sicherstellen. Da die Inanspruchnahme der Instrumente des Stabilisierungs- und Restruturierungsrahmens eine vertiefte Prüfung und Fallbefassung durch das Restrukturierungsge
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 92.048 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/24181, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 752.924–844.972 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 6df52d952b6d05f0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP