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Artikel 6 · BT-Drs. 17/507 · S. 19

Zu Artikel 6 (Änderung des Versicherungs-

Zu Artikel 6 (Änderung des Versicherungs-
vertragsgesetzes)
Es wird klargestellt, dass die Vereinbarung mit dem Versi-
cherer über den Verwertungsausschluss unwiderruflich sein
muss. Er kann auch nach Beendigung des Bezugs von Ar-
beitslosengeld II nicht widerrufen werden, da nur durch die
Sicherung von nachhaltig für die Altersvorsorge bestimmten
Ansprüchen aus Versicherungsverträgen das Risiko von
Hilfebedürftigkeit im Alter verringert werden kann.

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Herkunft

BT-Drs. 17/507, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.571–72.026 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 820f1b5907bfa948….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP