Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 17/507 · S. 19
Zu Artikel 6 (Änderung des Versicherungs-
Zu Artikel 6 (Änderung des Versicherungs- vertragsgesetzes) Es wird klargestellt, dass die Vereinbarung mit dem Versi- cherer über den Verwertungsausschluss unwiderruflich sein muss. Er kann auch nach Beendigung des Bezugs von Ar- beitslosengeld II nicht widerrufen werden, da nur durch die Sicherung von nachhaltig für die Altersvorsorge bestimmten Ansprüchen aus Versicherungsverträgen das Risiko von Hilfebedürftigkeit im Alter verringert werden kann.
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Herkunft
BT-Drs. 17/507, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 71.571–72.026 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 820f1b5907bfa948….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP