Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/507 · S. 19
Zu Artikel 5 (Änderung der Risikostruktur-
Zu Artikel 5 (Änderung der Risikostruktur- Ausgleichsverordnung – RSAV) Mit der Änderung des § 40 RSAV wird klargestellt, dass die Beteiligung des Bundes zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen im Jahre 2010 in Höhe von 3,9 Mrd. Euro – abzüglich des auf die landwirtschaftlichen Krankenkassen entfallenden Anteils – durch erhöhte Zahlungen auf die Krankenkassen verteilt wird. Dies erfolgt, indem der zum 15. November 2009 ermittelte Betrag, um den die monat- lichen Zuweisungen für jede Krankenkasse im Jahr 2010 zu kürzen wären, entsprechend vermindert wird. Die Bekannt- machung erfolgt nach § 15 RSAV auf der Internetseite des Bundesversicherungsamtes (www.bva.de).
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BT-Drs. 17/507, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.891–71.571 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 820f1b5907bfa948….
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