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Artikel 5 · BT-Drs. 17/507 · S. 19

Zu Artikel 5 (Änderung der Risikostruktur-

Zu Artikel 5 (Änderung der Risikostruktur-
Ausgleichsverordnung – RSAV)
Mit der Änderung des § 40 RSAV wird klargestellt, dass die
Beteiligung des Bundes zum Ausgleich konjunkturbedingter
Mindereinnahmen im Jahre 2010 in Höhe von 3,9 Mrd. Euro
– abzüglich des auf die landwirtschaftlichen Krankenkassen
entfallenden Anteils – durch erhöhte Zahlungen auf die
Krankenkassen verteilt wird. Dies erfolgt, indem der zum
15. November 2009 ermittelte Betrag, um den die monat-
lichen Zuweisungen für jede Krankenkasse im Jahr 2010 zu
kürzen wären, entsprechend vermindert wird. Die Bekannt-
machung erfolgt nach § 15 RSAV auf der Internetseite des
Bundesversicherungsamtes (www.bva.de).

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Herkunft

BT-Drs. 17/507, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 70.891–71.571 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 820f1b5907bfa948….

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