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Artikel 4 · BT-Drs. 17/506 · S. 29
Zu Artikel 4 (Änderung der Altersvorsorge-Durch-
Zu Artikel 4 (Änderung der Altersvorsorge-Durch- führungsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 10 Absatz 2 AltvDV) Folgeänderung aus der Änderung des § 95 EStG, wonach eine Rückzahlung der auf das geförderte Altersvorsorgever- mögen entfallenden Zulagen und der nach § 10a Absatz 4 EStG gesondert festgestellten Beträge nicht mehr mit der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht des Zulagebe- rechtigten, sondern nur noch in den Fällen eintritt, in denen sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulage- berechtigten außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union oder der Staaten, auf die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, befindet oder er trotz eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufent- halts in einem dieser Staaten nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung dieses Staats als in Drucksache 17/506 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode einem Nicht-EU/EWR-Staat ansässig gilt, und entweder die Zulageberechtigung des Zulageberechtigten endet oder die Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages begonnen hat. Zu Nummer 2 (§ 13 Absatz 2 AltvDV) Folgeänderung aus der Änderung des § 95 EStG, wonach eine Rückzahlung der auf das geförderte Altersvorsorgever- mögen entfallenden Zulagen und der nach § 10a Absatz 4 EStG gesondert festgestellten Beträge nicht mehr mit der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht des Zulagebe- rechtigten, sondern nur noch in den Fällen eintritt, in denen sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulage- berechtigten außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union oder der Staaten, auf die das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, befindet oder er trotz eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufent- halts in einem dieser Staaten nach einem Abkommen zur Vermei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.021 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/506, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 111.892–113.913 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert a4b62c96aa3134fc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP