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Artikel 4 · BT-Drs. 17/506 · S. 29

Zu Artikel 4 (Änderung der Altersvorsorge-Durch-

Zu Artikel 4 (Änderung der Altersvorsorge-Durch-
führungsverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 10 Absatz 2 AltvDV)
Folgeänderung aus der Änderung des § 95 EStG, wonach
eine Rückzahlung der auf das geförderte Altersvorsorgever-
mögen entfallenden Zulagen und der nach § 10a Absatz 4
EStG gesondert festgestellten Beträge nicht mehr mit der
Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht des Zulagebe-
rechtigten, sondern nur noch in den Fällen eintritt, in denen
sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulage-
berechtigten außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union oder der Staaten, auf die das Abkommen über
den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, befindet
oder er trotz eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufent-
halts in einem dieser Staaten nach einem Abkommen zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung dieses Staats als in
Drucksache 17/506 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
einem Nicht-EU/EWR-Staat ansässig gilt, und entweder die
Zulageberechtigung des Zulageberechtigten endet oder die
Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages begonnen
hat.
Zu Nummer 2 (§ 13 Absatz 2 AltvDV)
Folgeänderung aus der Änderung des § 95 EStG, wonach
eine Rückzahlung der auf das geförderte Altersvorsorgever-
mögen entfallenden Zulagen und der nach § 10a Absatz 4
EStG gesondert festgestellten Beträge nicht mehr mit der
Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht des Zulagebe-
rechtigten, sondern nur noch in den Fällen eintritt, in denen
sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulage-
berechtigten außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union oder der Staaten, auf die das Abkommen über
den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, befindet
oder er trotz eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufent-
halts in einem dieser Staaten nach einem Abkommen zur
Vermei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.021 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/506, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 111.892–113.913 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert a4b62c96aa3134fc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP