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Artikel 1 · BT-Drs. 17/506 · S. 24

Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuer-

Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuer-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht an die ge-
änderte Überschrift des § 95 EStG.
Zu Nummer 2 (§ 3 Nummer 39 Satz 2 EStG)
Mit der Neufassung von § 3 Nummer 39 Satz 2 EStG entfällt
die Regelung im bisherigen Buchstaben a. Die Arbeitnehmer
können damit Anteile an ihren Unternehmen bzw. an einem
Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen im Sinne des § 90l
des Investmentgesetzes auch dann steuerbegünstigt erhalten,
wenn die Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwand-
lung finanziert werden. Dies fördert die weitere Verbreitung
von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Damit wird die Koali-
tionsvereinbarung zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung für den
Regelungsbereich des § 3 Nummer 39 EStG umgesetzt. Die
Koalitionsvereinbarung sieht vor: „Die Beschäftigten sollen
auch durch Entgeltumwandlung Anteile an ihren Unterneh-
men steuerbegünstigt erwerben können.“
Die Änderung zu § 3 Nummer 39 EStG tritt am 2. April 2009
in Kraft; siehe Artikel 10 Absatz 2 dieses Änderungsgesetzes
und die entsprechende Begründung.
Zu Nummer 3 (§ 7 Absatz 5 Satz 1 EStG)
Die degressive AfA gemäß § 7 Absatz 5 EStG kann bislang
nur für im Inland belegene Gebäude in Anspruch genommen
werden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
vom 15. Oktober 2009 in der Rechtssache C-35/08 „Grund-
stücksgemeinschaft Busley und Cibrian Fernandez“ steht
dies nicht im Einklang mit Artikel 56 EG-Vertrag. Mit der
Änderung werden die Grundsätze dieses Urteil in nationales
Recht umgesetzt. Degressive AfA kann nunmehr auch für
Gebäude, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäi-
schen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes bele-
gen sind, in Anspruch genommen werden.
Zu Nummer 4 (§ 10a Absatz 1 Satz 1 EStG)
§ 10a EStG beinh

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.751 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/506, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 76.524–108.275 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert a4b62c96aa3134fc….

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