Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/506 · S. 24
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuer-
Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuer- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Anpassung der Inhaltsübersicht an die ge- änderte Überschrift des § 95 EStG. Zu Nummer 2 (§ 3 Nummer 39 Satz 2 EStG) Mit der Neufassung von § 3 Nummer 39 Satz 2 EStG entfällt die Regelung im bisherigen Buchstaben a. Die Arbeitnehmer können damit Anteile an ihren Unternehmen bzw. an einem Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen im Sinne des § 90l des Investmentgesetzes auch dann steuerbegünstigt erhalten, wenn die Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwand- lung finanziert werden. Dies fördert die weitere Verbreitung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Damit wird die Koali- tionsvereinbarung zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung für den Regelungsbereich des § 3 Nummer 39 EStG umgesetzt. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor: „Die Beschäftigten sollen auch durch Entgeltumwandlung Anteile an ihren Unterneh- men steuerbegünstigt erwerben können.“ Die Änderung zu § 3 Nummer 39 EStG tritt am 2. April 2009 in Kraft; siehe Artikel 10 Absatz 2 dieses Änderungsgesetzes und die entsprechende Begründung. Zu Nummer 3 (§ 7 Absatz 5 Satz 1 EStG) Die degressive AfA gemäß § 7 Absatz 5 EStG kann bislang nur für im Inland belegene Gebäude in Anspruch genommen werden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2009 in der Rechtssache C-35/08 „Grund- stücksgemeinschaft Busley und Cibrian Fernandez“ steht dies nicht im Einklang mit Artikel 56 EG-Vertrag. Mit der Änderung werden die Grundsätze dieses Urteil in nationales Recht umgesetzt. Degressive AfA kann nunmehr auch für Gebäude, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäi- schen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes bele- gen sind, in Anspruch genommen werden. Zu Nummer 4 (§ 10a Absatz 1 Satz 1 EStG) § 10a EStG beinh
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.751 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/506 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/506, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 76.524–108.275 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert a4b62c96aa3134fc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP