Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/23707 · S. 51
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist aufgrund der Neustrukturierung der Regelungen zum Verfahrensbeistand zu ändern. Zu Nummer 2 (§ 68 FamFG-E) Zu Buchstabe a Durch die Einfügung eines weiteren Satzes in Absatz 4 wird geregelt, dass eine Übertragung von gerichtlichen Aufgaben des Beschwerdegerichts auf eines seiner Mitglieder durch Beschluss auch für die Durchführung der persönlichen Anhörung eines Kindes erfolgen kann, sofern das Gericht dies aus Gründen des Kindeswohls für sachgerecht hält. Die Möglichkeit ähnelt der Beweisaufnahme durch einen beauftragten Richter gemäß § 361 der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Entscheidung, im Einzelfall von einer Anhörung durch den gesamten Senat ab- zusehen, erfordert eine wertende Betrachtung der Belastungen, welchen das Kind unter Berücksichtigung seiner familiären Situation, seines Alters und des Sachverhalts, zu dem es angehört werden soll, ausgesetzt ist. Der Vor- teil, den die unmittelbare Wahrnehmung der kindlichen Äußerungen durch alle entscheidenden Berufsrichter ha- ben kann, muss mit den durch die Anhörungssituation vor dem Kollegialorgan erhöhten Belastungen und der sich daraus ableitenden Gefahr abgewogen werden, dass das Kind nicht in der Lage ist, sich zu öffnen und zu dem Anhörungsgegenstand zu äußern. Zu Buchstabe b Dem § 68 wird ferner ein Absatz 5 angefügt. Bislang räumt das Gesetz dem Beschwerdegericht in § 68 Absatz 3 Satz 2 FamFG die Möglichkeit ein, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden und von Verfahrenshandlungen abzusehen, soweit die Verfahrenshandlungen und eine mündliche Verhandlung in der ersten Instanz stattgefunden hat und keine zusätzlichen Erke
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 36.189 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/23707, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 211.696–247.885 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 834ea3c8931c4cf3….
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