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Artikel 5 · BT-Drs. 19/23707 · S. 51

Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten

Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht ist aufgrund der Neustrukturierung der Regelungen zum Verfahrensbeistand zu ändern.

Zu Nummer 2 (§ 68 FamFG-E)
Zu Buchstabe a
Durch die Einfügung eines weiteren Satzes in Absatz 4 wird geregelt, dass eine Übertragung von gerichtlichen
Aufgaben des Beschwerdegerichts auf eines seiner Mitglieder durch Beschluss auch für die Durchführung der
persönlichen Anhörung eines Kindes erfolgen kann, sofern das Gericht dies aus Gründen des Kindeswohls für
sachgerecht hält. Die Möglichkeit ähnelt der Beweisaufnahme durch einen beauftragten Richter gemäß § 361 der
Zivilprozessordnung (ZPO). Die Entscheidung, im Einzelfall von einer Anhörung durch den gesamten Senat ab-
zusehen, erfordert eine wertende Betrachtung der Belastungen, welchen das Kind unter Berücksichtigung seiner
familiären Situation, seines Alters und des Sachverhalts, zu dem es angehört werden soll, ausgesetzt ist. Der Vor-
teil, den die unmittelbare Wahrnehmung der kindlichen Äußerungen durch alle entscheidenden Berufsrichter ha-
ben kann, muss mit den durch die Anhörungssituation vor dem Kollegialorgan erhöhten Belastungen und der sich
daraus ableitenden Gefahr abgewogen werden, dass das Kind nicht in der Lage ist, sich zu öffnen und zu dem
Anhörungsgegenstand zu äußern.

Zu Buchstabe b
Dem § 68 wird ferner ein Absatz 5 angefügt. Bislang räumt das Gesetz dem Beschwerdegericht in § 68 Absatz 3
Satz 2 FamFG die Möglichkeit ein, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden und von Verfahrenshandlungen
abzusehen, soweit die Verfahrenshandlungen und eine mündliche Verhandlung in der ersten Instanz stattgefunden
hat und keine zusätzlichen Erke

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 36.189 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/23707, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 211.696–247.885 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 834ea3c8931c4cf3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP