Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 19/23550 · S. 105
Zu Artikel 9 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Artikel 9 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) Zu Nummer 1 Da bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufs- ständischen Versorgungseinrichtungen das Versicherungsverhältnis in der Regel kraft Gesetzes entsteht, erfolgt üblicherweise keine Kontaktaufnahme mit den Neukundinnen und -kunden. Um bürokratische Belastungen so- wohl bei den Versicherten als auch bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse sowie den berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu vermeiden, wird für die Durchführung der Digitalen Rentenübersicht für die Erhebung der Identifikationsnummer von Neukundinnen und -kunden ein ma- schinelles Erhebungsverfahren vorgesehen. Es ermöglicht den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse sowie den berufsständischen Versorgungseinrichtungen in den Fällen des § 11 des Rentenübersichtsgesetzes die steuerliche Identifikationsnummer auch für ihre Neukundinnen und -kunden im Wege einer vollmaschinellen Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu ermitteln, wenn eine Anfrage bei der Neukundin oder dem Neukunden zu keinem Ergebnis geführt hat. Die Abfrage kann damit bereits in der Drucksache 19/23550 – 106 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anspar- und nicht erst in der Auszahlungsphase erfolgen. Das BZSt führt ausschließlich einen maschinellen Ab- gleich durch. Kann die Identifikationsnummer in diesem maschinellen Verfahren nicht ermittelt werden, wird dies der anfragenden Stelle mit einem entsprechenden return-Code mitgeteilt. Eine manuelle Bearbeitung im Hause des BZSt zur Aufklärung der abweichenden Daten und dem damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Auf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.605 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/23550, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 376.196–380.801 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert f34c0417b33e0849….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP