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Artikel 9 · BT-Drs. 19/23550 · S. 105

Zu Artikel 9 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Artikel 9 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Da bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufs-
ständischen Versorgungseinrichtungen das Versicherungsverhältnis in der Regel kraft Gesetzes entsteht, erfolgt
üblicherweise keine Kontaktaufnahme mit den Neukundinnen und -kunden. Um bürokratische Belastungen so-
wohl bei den Versicherten als auch bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen
Alterskasse sowie den berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu vermeiden, wird für die Durchführung der
Digitalen Rentenübersicht für die Erhebung der Identifikationsnummer von Neukundinnen und -kunden ein ma-
schinelles Erhebungsverfahren vorgesehen. Es ermöglicht den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der
landwirtschaftlichen Alterskasse sowie den berufsständischen Versorgungseinrichtungen in den Fällen des § 11
des Rentenübersichtsgesetzes die steuerliche Identifikationsnummer auch für ihre Neukundinnen und -kunden im
Wege einer vollmaschinellen Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu ermitteln, wenn eine Anfrage
bei der Neukundin oder dem Neukunden zu keinem Ergebnis geführt hat. Die Abfrage kann damit bereits in der
Drucksache 19/23550                                 – 106 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Anspar- und nicht erst in der Auszahlungsphase erfolgen. Das BZSt führt ausschließlich einen maschinellen Ab-
gleich durch. Kann die Identifikationsnummer in diesem maschinellen Verfahren nicht ermittelt werden, wird dies
der anfragenden Stelle mit einem entsprechenden return-Code mitgeteilt. Eine manuelle Bearbeitung im Hause
des BZSt zur Aufklärung der abweichenden Daten und dem damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Auf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.605 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/23550, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 376.196–380.801 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert f34c0417b33e0849….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP