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Artikel 6 · BT-Drs. 19/23550 · S. 104

Zu Artikel 6 (Änderung des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 6 (Änderung des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Folgeänderung zur Neufassung der Überschrift des § 128d.

Zu Nummer 2
Durch die Erfassung von Art und Höhe der unterschiedlichen Absetzbeträge ist es zukünftig möglich, nicht nur
den grundsicherungsrechtlichen Bedarf, sondern auch das den Leistungsberechtigten zur Verfügung stehende Ein-
kommen zu ermitteln.
Hierdurch kann u.a. ausgewertet werden, in welcher Höhe die Leistungsberechtigten von Freibeträgen profitieren.
Somit können präzisere Informationen über die tatsächliche Einkommenssituation der Leistungsberechtigten ge-
wonnen werden.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Anfügung der Nummer 8 in § 128b.

Zu Buchstabe b
Durch die Einfügung der Nummer 8 wird in der Statistik nach dem Vierten Kapitel SGB XII die Zahl der Leis-
tungsberechtigten erfasst, die eine Grundrente erhalten.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 105 –                       Drucksache 19/23550


Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Anfügung des Absatz 2 in § 128d.

Zu Buchstabe b
Folgeänderung zur Anfügung des Absatz 2 in § 128d.

Zu Buchstabe c
Durch die Einfügung des Wortes „angerechneten“ bezüglich der in Absatz 1 aufgeführten Höhe der Einkommens-
arten werden diese Beträge von den im neuen Absatz 2 zu erfassenden “abgesetzten“ Beträgen abgegrenzt.

Zu Buchstabe d
Durch die Erfassung von Art und Höhe der unterschiedlichen Absetzbeträge ist es zukünftig möglich, nicht nur
den grundsicherungsrechtlichen Bedarf, sondern auch das den Leistungsberechtigten zur Verfügung stehende Ein-
kommen zu ermitteln.
Hierdurch kann ausgewertet werden, inwieweit die Leistungsberechtigten von Freibeträgen profitieren. Somit
können präzisere Informationen über die tatsächliche Einkommenssituation der Leistung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.131 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/23550, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 373.274–375.405 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert f34c0417b33e0849….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP