Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 19/23550 · S. 104
Zu Artikel 6 (Änderung des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 6 (Änderung des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Folgeänderung zur Neufassung der Überschrift des § 128d. Zu Nummer 2 Durch die Erfassung von Art und Höhe der unterschiedlichen Absetzbeträge ist es zukünftig möglich, nicht nur den grundsicherungsrechtlichen Bedarf, sondern auch das den Leistungsberechtigten zur Verfügung stehende Ein- kommen zu ermitteln. Hierdurch kann u.a. ausgewertet werden, in welcher Höhe die Leistungsberechtigten von Freibeträgen profitieren. Somit können präzisere Informationen über die tatsächliche Einkommenssituation der Leistungsberechtigten ge- wonnen werden. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Anfügung der Nummer 8 in § 128b. Zu Buchstabe b Durch die Einfügung der Nummer 8 wird in der Statistik nach dem Vierten Kapitel SGB XII die Zahl der Leis- tungsberechtigten erfasst, die eine Grundrente erhalten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 105 – Drucksache 19/23550 Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Folgeänderung zur Anfügung des Absatz 2 in § 128d. Zu Buchstabe b Folgeänderung zur Anfügung des Absatz 2 in § 128d. Zu Buchstabe c Durch die Einfügung des Wortes „angerechneten“ bezüglich der in Absatz 1 aufgeführten Höhe der Einkommens- arten werden diese Beträge von den im neuen Absatz 2 zu erfassenden “abgesetzten“ Beträgen abgegrenzt. Zu Buchstabe d Durch die Erfassung von Art und Höhe der unterschiedlichen Absetzbeträge ist es zukünftig möglich, nicht nur den grundsicherungsrechtlichen Bedarf, sondern auch das den Leistungsberechtigten zur Verfügung stehende Ein- kommen zu ermitteln. Hierdurch kann ausgewertet werden, inwieweit die Leistungsberechtigten von Freibeträgen profitieren. Somit können präzisere Informationen über die tatsächliche Einkommenssituation der Leistung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.131 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/23550, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 373.274–375.405 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert f34c0417b33e0849….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP