Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 19/23550 · S. 106
Zu Artikel 10 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)
Zu Artikel 10 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 Mit der Einschränkung des Verweises auf § 15 Absatz 1 und 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wird si- chergestellt, dass die landwirtschaftliche Alterskasse wie bisher kein eigenes Zulassungsverfahren für Rehabili- tationseinrichtungen durchführen muss. Deshalb soll sie solche Einrichtungen belegen, die bereits von der Deut- schen Rentenversicherung Bund zugelassen sind. Hiervon darf sie nur in atypischen Einzelfällen abweichen. Ein atypischer Fall liegt zum Beispiel vor, wenn eine Einrichtung nicht von der Deutschen Rentenversicherung Bund zuzulassen ist, weil die Rentenversicherungsträger diese Einrichtung tatsächlich nicht mit ihren Versicherten be- legen. Bestehen mit dieser Einrichtung jedoch Verträge nach §§ 111 ff. SGB V, kann die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ein wirtschaftlich begründetes Interesse daran haben, diese Ein- richtung sowohl mit Versicherten der landwirtschaftlichen Krankenkasse als auch mit Versicherten der landwirt- schaftlichen Alterskasse zu belegen. Zu Nummer 2 Die landwirtschaftliche Alterskasse hat derzeit mit ca. 200 von insgesamt ca. 1500 geeigneten Einrichtungen Rahmenverträge nach § 38 SGB IX geschlossen. Für den Vertragsschluss im sogenannten offenen Verfahren hat Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 107 – Drucksache 19/23550 die landwirtschaftliche Alterskasse zukünftig ebenfalls diskriminierungsfreie und transparente Kriterien in An- lehnung an die Vergütungsstruktur der Deutschen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 31. Dezember 2022 festzulegen. Im Rahmen der Konzeption hat sie in geeigneten Fällen auch eine Zu- sammenarbeit beim
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.910 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/23550, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 380.801–382.711 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert f34c0417b33e0849….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP