Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 5 · BT-Drs. 19/23484 · S. 63

Zu Artikel 5 (Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Einfügung des § 5a JVKostG.
Zu Nummer 2 (§ 5a JVKostG)
Bisher sind nach § 22 Absatz 1 Satz 2 JVKostG die Regelungen der §§ 5a und 5b GKG für die elektronische Akte,
das elektronische Dokument sowie die Rechtsbehelfsbelehrung nur für das gerichtliche Verfahren entsprechend
anzuwenden. Dies greift jedoch zu kurz. Durch den neuen § 5a JVKostG-E soll nunmehr bestimmt werden, dass
die vorgenannten Vorschriften des GKG nicht nur im gerichtlichen Verfahren, sondern darüber hinaus auch be-
reits im Verfahren über den Kostenansatz gelten. Dies hat insbesondere zur Folge, dass jede Kostenrechnung mit
einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist, wie dies für Gerichtskostenrechnungen bereits seit dem Jahr 2014
vorgeschrieben ist.
Zu Nummer 3 (§ 11 JVKostG)
Die Regelung des bisherigen § 11 Absatz 2 Satz 2 JVKostG soll in modifizierter Form in den vorgeschlagenen
neuen Absatz 5 der Anmerkung zu Nummer 2000 KV JVKostG (siehe Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe c
Doppelbuchstabe bb) übernommen werden. Auf die dortige Begründung wird verwiesen.
Zu Nummer 4 (§ 22 JVKostG)
Die Anwendbarkeit der §§ 5a und 5b GKG im gerichtlichen Verfahren ergibt sich künftig unmittelbar aus § 5a
JVKostG-E. Der Verweis auf die vorgenannten Vorschriften des GKG in § 22 JVKostG kann daher entfallen.
Zu Nummer 5 (§ 25 JVKostG)
Es handelt sich um eine redaktionelle Richtigstellung.
Drucksache 19/23484 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 6 (Anlage zum JVKostG)
Zu Buchstabe a (Nummer 1124 KV JVKostG)
Eine Überprüfung der zuletzt im Jahr 2017 angepassten Unternehmensregistergebühr für die Übermittlung von
hinterlegten Rechnungslegungsunterlagen einer Kle

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.409 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/23484 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/23484, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 183.351–186.760 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 286d756abe70f14d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP