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Artikel 4 · BT-Drs. 19/23484 · S. 59
Zu Artikel 4 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (§ 1 GNotKG) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung. Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds nach § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie die zugehörige Rechtsbeschwerde sind nunmehr in § 335a HGB geregelt. Zu Nummer 2 (§ 34 GNotKG) Die vorgeschlagene Anpassung der Gebührenbeträge bewirkt eine Erhöhung der sich nach der Tabelle A bemes- senden Wertgebühren um 10 Prozent. Die Werte der Tabelle B sollen unverändert bleiben. Zu Nummer 3 (§ 136 GNotKG) Es handelt sich um die Richtigstellung einer Verweisung. Zu Absatz 2 (Anlage 1 zum GNotKG) Zu Nummer 1 (Vorbemerkung 1.1 KV GNotKG) Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll zum einen eine redaktionelle Richtigstellung erfolgen und zum anderen klargestellt werden, dass es für die Frage, ob von den betroffenen Personen Gebühren nach Teil 1 Hauptab- schnitt 1 KV GNotKG erhoben werden, auf die Höhe ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweili- gen Gebühr ankommt (so unter anderem auch Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 21. Aufl. 2020, Vorbemer- kung 1.1 Rn. 33). Zu Nummer 2 (Nummer 11101 KV GNotKG) Die Jahresgebühr für Betreuungen ist durch das 2. KostRMoG deutlich erhöht und die Mindestgebühr von 50 Euro auf 200 Euro angehoben worden. Ist die Betreuung nur von kurzer Dauer, weil etwa die betroffene Person unmit- telbar nach der Betreuerbestellung stirbt oder eine Vorsorgevollmacht existiert, kann die derzeitige Regelung zu unbilligen Ergebnissen führen, da mit der Anordnung der Maßnahme die Jahresgebühr in voller Höhe fällig wird. Dies hat in der Praxis vielfach zu nachvollziehbaren Akzeptanzproblemen bei den Kostenschuldnerinnen und Kostenschuldnern geführt. Mit der Jahresgebühr werden sämtliche Tätigkeiten
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.947 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/23484, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 165.404–183.351 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 286d756abe70f14d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP