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Artikel 2 · BT-Drs. 19/23484 · S. 56
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen)
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen) Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (§ 15 FamGKG) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung im Hinblick auf die Änderung des § 114 ZPO durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31. August 2013 (BGBl. I S. 3533). Zu Nummer 2 (§ 28 FamGKG) Die vorgeschlagene Anpassung der Gebührenbeträge bewirkt eine Erhöhung der Wertgebühren um 10 Prozent. Dies entspricht der Anpassung im GKG. Zu Nummer 3 (§ 45 FamGKG) Durch das 2. KostRMoG sind zahlreiche Auffang- und Regelwerte in den Justizkostengesetzen angehoben wor- den. Nicht angepasst wurde der Regelverfahrenswert für die in § 45 Absatz 1 FamGKG genannten Kindschafts- sachen. Daher besteht in diesem Bereich Nachholbedarf. Es wird vorgeschlagen, diesen Wert um ein Drittel auf 4 000 Euro zu erhöhen. Zu Absatz 2 (Anlage 1 zum FamGKG) Zu Nummer 1 (Vorbemerkung 1.3.1 KV FamGKG) Mit der vorgeschlagenen Änderung soll klargestellt werden, dass es für die Frage, ob von Minderjährigen Gebüh- ren nach Teil 1 Hauptabschnitt 3 Abschnitt 1 KV FamGKG erhoben werden, auf die Höhe ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Gebühr ankommt. Im Übrigen handelt sich um eine redaktionelle Anpas- sung an die im Kostenverzeichnis übliche Schreibweise. Zu Nummer 2 (Nummer 1311 KV FamGKG) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung an die im Kostenverzeichnis übliche Schreibweise. Zu Buchstabe b Bei Vormundschaften und Dauerpflegschaften soll die Jahresgebühr 50 Euro betragen, wenn die Vormundschaft oder Dauerpflegschaft nicht länger als drei Monate gedauert hat. Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der Parallelregelung zur Betreuung (Änderung der Nummer 11101 KV GNotKG) verwiesen. Zu Nummer 3 (Nummer
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.710 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/23484, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 155.089–158.799 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 286d756abe70f14d….
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