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Artikel 10 · BT-Drs. 19/23492 · S. 148

Zu Artikel 10 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 10 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten. Das GWB-Digitalisierungsgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU)
2019/1, die bis zum 4. Februar 2021 zu erfolgen hat. Um die fristgerechte Umsetzung der Richtlinie nicht zu
gefährden, sieht die Regelung vor, dass dieses Gesetz bis auf Art. 1 Nummer 22 am Tag nach der Verkündung in
Kraft tritt und nicht – wie im Arbeitsprogramm Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau 2018 der Bundesre-
gierung grundsätzlich vorgesehen – zum Beginn des auf die Verkündung folgenden Quartals.
Die in Artikel 1 Nummer 22 enthaltenen Änderungen des § 47k des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
betreffen vor allem die zusätzliche Pflicht zur Meldung von Mengendaten an die Markttransparenzstelle für Kraft-
stoffe. Die Regelung führt zu einem begrenzten Mehraufwand für die Wirtschaft und die Verwaltung. Um den
Mehraufwand so gering wie nötig zu halten, wird als Datum des Inkrafttretens der 1. Juli 2021 festgelegt. Artikel 1
Nummer 22 Buchstabe c) ist eine lediglich redaktionelle Anpassung, die mit den übrigen Regelungen des Geset-
zes in Kraft tritt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                     – 149 –                          Drucksache 19/23492


                                                                                                            Anlage 2




Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG

Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0
und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (NKR-Nr. 5012, BMWi)



Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.


I.        Zusammenfassung
     Bürgerinn

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.592 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/23492 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/23492, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 609.740–634.332 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 512d735ed64ea107….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP