Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/23491 · S. 36
Zu Artikel 3 (Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Quartalsberichte zum Stand der Netzausbauvorhaben nach dem EnLAG und dem BBPlG. Neben diesem umfassenden und aktuellen Monitoring ist der Mehrwert einer daneben bestehen- den zweijährigen Berichtspflicht nach § 3 EnLAG nicht erkennbar. Speziell für die Erfahrungen mit Erdkabeln besteht zudem eine Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber nach § 5 Absatz 3 BBPlG, die das Bundesmi- nisterium für Wirtschaft und Energie bei Bedarf geltend machen kann. Damit sind die in § 3 EnLAG vorgesehenen Prüf- und Berichtspflichten gegenstandslos geworden. Die Vorschrift wird daher aufgehoben.
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Herkunft
BT-Drs. 19/23491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 118.310–118.994 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c61f1075c740766f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP