Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 19/23491 · S. 36

Zu Artikel 3 (Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes)
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Quartalsberichte zum Stand der Netzausbauvorhaben nach dem EnLAG
und dem BBPlG. Neben diesem umfassenden und aktuellen Monitoring ist der Mehrwert einer daneben bestehen-
den zweijährigen Berichtspflicht nach § 3 EnLAG nicht erkennbar. Speziell für die Erfahrungen mit Erdkabeln
besteht zudem eine Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber nach § 5 Absatz 3 BBPlG, die das Bundesmi-
nisterium für Wirtschaft und Energie bei Bedarf geltend machen kann. Damit sind die in § 3 EnLAG vorgesehenen
Prüf- und Berichtspflichten gegenstandslos geworden. Die Vorschrift wird daher aufgehoben.

BT-Drs. 19/23491 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/23491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 118.310–118.994 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c61f1075c740766f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP