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Artikel 1 · BT-Drs. 19/23491 · S. 22
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur des Verweises. Dieser muss richtigerweise auf Satz 4 des § 12b Absatz 1 EnWG lauten und nicht auf dessen Satz 3. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Unter dem Erdkabel ist die Gesamtheit einer Anlage zur unterirdischen Fortleitung von Elektrizität, bestehend aus isolierten Leitern, die im Boden, in Rohren, Tunneln, Mulden oder auf vergleichbare Weise verlegt sind, einschließlich Nebenbauwerken wie zum Beispiel Muffenbauwerken, Kabelabschnittsstationen und Kabelüber- gabeanlagen zu verstehen. Die Nebenbauwerke im Sinne dieser Vorschrift sind von notwendigen Anlagen im Sinne von des § 18 Absatz 2 NABEG oder § 1 Absatz 2 (z. B. Konverterstationen) zu unterscheiden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/23491 Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Spezialregelung im Sinne von § 49 Absatz 1 Satz 2 EnWG. Erdkabel zur Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragung mit einer Nennspannung von mehr als 320 kV und einer Kunststoffisolierung sind neu und bislang in der Praxis in Deutschland noch nicht erprobt. Bei einigen Vorhaben kommt künftig insbesondere der Einsatz kunststoffisolierter 525-kV-Erdkabel in Betracht. Kunststoffisolierte Erdkabel mit einer Nennspan- nung von mehr als 320 kV bis zu 525 kV können den Ausbaubedarf reduzieren und zur Beschleunigung des Netzausbaus beitragen. Für den Nachweis der technischen Sicherheit sind erfolgreich abgeschlossene Präqualifikationstests erforderlich und ausreichend. Dabei sind die für derartige Präqualifikationstests geltenden Anforderungen in technischen Re- gelwerken zu beachten (z. B. CIGRE-Vorgaben). Innovative Techniken leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zu der
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.083 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/23491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.137–113.220 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c61f1075c740766f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP