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Artikel 3 · BT-Drs. 19/23483 · S. 39

Zu Artikel 3 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Bei den Änderungen handelt es sich jeweils um eine redaktionelle Bereinigung.
Drucksache 19/23483                                    – 40 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 2
Die zur Verfahrensvereinfachung und Entbürokratisierung der Verfahren zwischen Kranken- und Pflegekassen
und dem Medizinischen Dienst dienende Regelung nach § 18 Absatz 6a Satz 5 hat sich in der Praxis bewährt.
Dies gilt auch im Hinblick auf eine effizientere Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln. Die Befristung der
Regelung wird daher ersatzlos gestrichen.

Zu Nummer 3
Im Zuge einer ersten Stufe in Richtung einer Umsetzung und Vorbereitung der Einführung des Personalbemes-
sungsverfahrens in Pflegeeinrichtungen soll die Personalsituation in allen zugelassenen Einrichtungen der voll-
stationären Altenpflege einschließlich der Kurzzeitpflege verbessert werden, ohne dass dies mit einer finanziellen
Belastung der versorgten Pflegebedürftigen verbunden ist. Dazu werden den Einrichtungen schnell und unbüro-
kratisch zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte mittels eines Vergütungszuschlags finanziert. Das Verfahren für
die Zahlung des Vergütungszuschlages greift das bereits etablierte Verfahren der Vergütungszuschläge für die
zusätzliche Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 auf.

Zu Nummer 4
Mit Absatz 9 wird insbesondere festgelegt, auf welcher Grundlage die Vergütungszuschläge für zusätzliches Pfle-
gehilfskraftpersonal vereinbart werden können.
Finanziert werden Stellen für Pflegehilfskräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung, die die von der Arbeits-
und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanford

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.338 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/23483, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 146.813–158.151 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c380073cbc1a5294….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP