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Artikel 5 · BT-Drs. 19/23482 · S. 145

Zu Artikel 5 (Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes)
Es handelt sich um eine Folgeanpassung an die Begrenzung der Nutzung standardisierter Lastprofile bei Prosu-
mern in der Stromnetzzugangsverordnung. Bisher erfolgte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch
von bis zu 10.000 kWh eine Datenüber-mittlung trotz Vorhandensein eines intelligenten Messsystems nur jährlich
als Jahresar-beitswerte. Für die Bilanzierung und Belieferung dieser Letztverbraucher wurden daher standardi-
sierte Lastprofile angewendet und zwar unabhängig davon, ob hinter dem Netz-anschlusspunkt auch eine Erzeu-
gung stattgefunden hat. Da mit der Einführung des § 12 Absatz 5 der Stromnetzzugangsverordnung die Anwen-
dung standardisierter Lastprofile an einem Anschlusspunkt, hinter dem sowohl Verbrauch als auch Erzeugung
stattfinden und der erzeugte Strom nicht vollständig ins Netz eingespeist wird, bei Vorhandensein eines intelli-
genten Messsystems nicht mehr zulässig ist, muss die Datenübermittlung für diese Letztverbrauchergruppe ange-
passt werden. Die Aufnahme dieser Konstellation als Standardleistung bei der Durchführung des Messstellenbe-
triebs in § 35 ermöglicht die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages an den Energieliefe-
ranten und den Netzbetreiber zu den konkret aufgeführten Zwecken in den §§ 67 Absatz 1, 68 Absatz 1 und 69
Absatz 1. Die Verortung in § 35 Absatz 1 Nummer 2 b) neu beruht auf der Vergleichbarkeit mit der Zählerstands-
gangübermittlung bei veriablen Stromtarifen nach § 40 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Hinsichtlich der maximal täglichen Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages bezüglich Letztverbrau-
chern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10 000 Ki-lowattstunden gegenüber dem Energielieferanten
und dem Net

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.543 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/23482, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 468.275–470.818 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert c1e287ef8bcf5965….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP