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Artikel 9 · BT-Drs. 19/22850 · S. 117

Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes)

Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a und Buchstabe b
§ 1 Absatz 2 Satz 1 und Satz 4 – neu –
Die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Fest-
legung des Zollkodex der Union hat die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober
1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften abgelöst. Das Unionszollrecht sieht nun ausschließlich
Freizonen vor, die solchen des früheren Kontrolltyps I entsprechen. Des Verweises auf das Zollverwaltungsgesetz
bedarf es nicht mehr, da die Freizonen unmittelbar im Unionzollrecht geregelt sind. Dies wird in § 1 Absatz 2
UStG redaktionell nachvollzogen.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 4 Nummer 14 Buchstabe f – neu –
Mit der Einfügung des § 4 Nummer 14 Buchstabe f UStG soll die Steuerbefreiung nach § 4 Nummer 14 Buch-
stabe a und Buchstabe b UStG um die Leistungen die der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens dienen
auf Grundlage des Artikels 132 Absatz 1 Buchstabe c und g MwStSystRL ergänzt werden.
Drucksache 19/22850                                  – 118 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Mit Leistungen zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die von Einrichtungen des öffentlichen
Rechts, Sanitäts- und Rettungsdiensten sowie von Einrichtungen, die die Durchführung des ärztlichen Notdienstes
sicherstellen, erbracht werden, sofern es sich nicht bereits um Heilbehandlungsleistungen handelt, werden soziale
Zwecke verfolgt, weil sie dazu dienen, bei Bedarf betroffenen Personen in einer medizinischen Notlage abzuhel-
fen (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 2018, V R 37/17). Dabei muss eine Vertragsbeziehung zu dem Hilfsbedürf-
tigen nicht bestehen. Erfolgt die Leistung tatsächlich gegenüber der h

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.567 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/22850, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 430.657–462.224 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a729cb824ed967c8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP