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Artikel 8 · BT-Drs. 19/22850 · S. 115

Zu Artikel 8 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
§ 6b Absatz 3 und 6 Satz 1
Es handelt sich um die redaktionellen Korrekturen einer Angabe im Klammerzusatz (Verweis auf § 6a Absatz 2
UStG, anstatt § 6a Absatz 1 Satz 2 UStG) im Zusammenhang mit der Neueinfügung des § 6b UStG im Gesetz
zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451).

Zu Nummer 2
§ 14 Absatz 4 Satz 4 – neu –
Durch die Gesetzesänderung wird klargestellt, dass die Berichtigung einer Rechnung kein rückwirkendes Ereignis
nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und § 233a Absatz 2a der Abgabenordnung (AO) ist. Die Regelung dient
der Herstellung von Rechtssicherheit für die Wirtschaft nach Ergehen der jüngeren Rechtsprechung des Europäi-
schen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs zur Rechnungsberichtigung. Sie hat lediglich deklaratorischen Cha-
rakter. Sie stellt klar, dass eine Rechnungsberichtigung keine zeitlich unbegrenzte Änderungsmöglichkeit eines
Steuerbescheides zur Folge hat. Nach Ergehen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Septem-
ber 2016, C-518/14, Senatex, hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung zur Rechnungsberichti-
gung mit Urteil vom 20. Oktober 2016, V R 26/15, aufgegeben. Berichtigt danach ein Unternehmer eine Rech-
nung nach § 31 Absatz 5 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, kann dies auf den Zeitpunkt zurückwir-
ken, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde.
Die Berichtigung einer Rechnung ist gleichwohl kein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Num-
mer 2 AO, da sie im Hinblick auf die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug keine steuerliche Wirkung für
die Vergangenheit entfaltet.
Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht gl

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.959 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/22850, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 420.698–430.657 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a729cb824ed967c8….

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