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Artikel 8 · BT-Drs. 19/22850 · S. 115
Zu Artikel 8 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes) Zu Nummer 1 § 6b Absatz 3 und 6 Satz 1 Es handelt sich um die redaktionellen Korrekturen einer Angabe im Klammerzusatz (Verweis auf § 6a Absatz 2 UStG, anstatt § 6a Absatz 1 Satz 2 UStG) im Zusammenhang mit der Neueinfügung des § 6b UStG im Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451). Zu Nummer 2 § 14 Absatz 4 Satz 4 – neu – Durch die Gesetzesänderung wird klargestellt, dass die Berichtigung einer Rechnung kein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und § 233a Absatz 2a der Abgabenordnung (AO) ist. Die Regelung dient der Herstellung von Rechtssicherheit für die Wirtschaft nach Ergehen der jüngeren Rechtsprechung des Europäi- schen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs zur Rechnungsberichtigung. Sie hat lediglich deklaratorischen Cha- rakter. Sie stellt klar, dass eine Rechnungsberichtigung keine zeitlich unbegrenzte Änderungsmöglichkeit eines Steuerbescheides zur Folge hat. Nach Ergehen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Septem- ber 2016, C-518/14, Senatex, hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung zur Rechnungsberichti- gung mit Urteil vom 20. Oktober 2016, V R 26/15, aufgegeben. Berichtigt danach ein Unternehmer eine Rech- nung nach § 31 Absatz 5 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, kann dies auf den Zeitpunkt zurückwir- ken, in dem die Rechnung erstmals ausgestellt wurde. Die Berichtigung einer Rechnung ist gleichwohl kein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Num- mer 2 AO, da sie im Hinblick auf die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug keine steuerliche Wirkung für die Vergangenheit entfaltet. Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht gl
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.959 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/22850, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 420.698–430.657 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a729cb824ed967c8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP