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Artikel 10 · BT-Drs. 19/22850 · S. 126
Zu Artikel 10 (Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Artikel 10 (Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Die Ergänzung der Inhaltsübersicht ist bedingt durch die Einfügung der neuen §§ 18i, 18j, und 18k UStG. Zu Nummer 2 §§ 18i, 18j und 18k – neu – Zu § 18i (Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen) Durch die Einfügung des § 18i UStG wird Artikel 2 Nummer 14 bis 20 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 5. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Ge- genständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, S. 7), mit dem Titel XII Kapitel 6 Abschnitt 2 der Richtlinie 2006/112/EG geändert wurde, umgesetzt. Die Richtlinie 2006/112/EG sieht eine Sonderregelung für die Erhebung der Mehrwertsteuer für nicht in der Ge- meinschaft ansässige Unternehmer vor, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienst- leistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen. Bei der Bewertung dieser am 1. Januar 2015 eingeführten Sonderregelung wurden einige Bereiche mit Verbesserungsbedarf ermittelt. Es hat sich gezeigt, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer Mehrwertsteuererklärung innerhalb von 20 Tagen nach Ablauf des Besteuerungszeitraums, der von der Erklärung umfasst wird, eine zu kurze Frist ist, insbesondere für über ein Telekommunikationsnetz, eine Schnittstelle oder ein Portal erbrachte Dienstleistungen, bei denen die Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 127 – Drucksache 19/22850 durch dieses Netz, diese Schnittstelle oder dieses Portal erbrachten Dienstleistungen als von dem Betreiber
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.724 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/22850, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 468.337–494.061 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a729cb824ed967c8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP