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Artikel 3 · BT-Drs. 19/22848 · S. 17

Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Ausländer, die gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 1 Satz 2 AufenthG verstoßen, dürfen
grundsätzlich unter den im Gesetz im Übrigen genannten Voraussetzungen in Sicherungshaft genommen werden,
Drucksache 19/22848                                  – 18 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


da in diesem Fall die Fluchtgefahr widerleglich vermutet wird (§ 62 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AufenthG i. V.
m. § 62 Absatz 3a Nummer 4 AufenthG). In der Regel ist bei unerlaubter Einreise zudem der Haftgrund nach § 62
Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 AufenthG gegeben.
Die aktuelle Rechtslage weist jedoch eine Regelungslücke auf. Die Anordnung der Sicherungshaft nach § 62
Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 2 AufenthG setzt voraus, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Haftan-
ordnung vollziehbar ausreisepflichtig ist. Stellt der Ausländer vor Haftanordnung einen Asylantrag, ist die An-
ordnung von Sicherungshaft nicht möglich, da der Asylantrag den Aufenthalt des Ausländers zum Zwecke der
Durchführung des Asylverfahrens erlaubt und damit keine vollziehbare Ausreisepflicht besteht.
Für die Fälle der Asylantragstellung ermöglicht zwar § 14 Absatz 3 AsylG die Anordnung bzw. Aufrechterhaltung
der Haft nach § 62 AufenthG. Diese Norm setzt allerdings voraus, dass der Ausländer sich bereits in einer der
enumerativ genannten Haft- oder Gewahrsamsarten befinden muss. Fallkonstellationen, in denen der Asylantrag
vor der Anordnung der Haft gestellt wird, sind nicht umfasst. In der Praxis werden die Zeitpunkte von Asylan-
tragstellung und Inhaft- oder Ingewahrsamnahme regelmäßig von verschiedenen externen Faktoren beeinflusst.
Die Möglichkeit der Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft kann im Einzelfall da

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.526 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/22848, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 42.374–46.900 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6fa9b1fe8ec92dad….

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