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Artikel 8 · BT-Drs. 19/22786 · S. 194

Zu Artikel 8 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)

Zu Artikel 8 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Die Inhaltsübersicht wird aufgrund der Einfügung von § 65b angepasst.

Zu Nummer 2
Die Einfügung von § 65b setzt Artikel 44a der BRRD um. § 65b soll sicherstellen, dass Privatkunden im Sinne
von § 67 Absatz 3 nicht übermäßig in bestimmte Schuldtitel anlegen, die für die Mindestanforderungen in Bezug
auf Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) herangezogen werden können. Ferner
soll sichergestellt werden, dass Privatkunden auch nicht übermäßig Investitionen in AT1 und Tier2-Anleihen
vornehmen. § 65b Satz 1 ordnet daher an, dass nachrangige berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten nach § 2
Absatz 3 Nummer 40a SAG sowie relevante Kapitalinstrumente nach § 2 Absatz 2 SAG nur dann an Privatkun-
den im Sinne von § 67 Absatz 3 veräußert werden dürfen, wenn sie eine Mindeststückelung von 50.000 EUR
aufweisen. Unter „Veräußern“ ist jegliche Beschaffung für den Kunden im Rahmen einer Wertpapierdienstleis-
tung sowie jegliche originäre Begebung an den Kunden (z. B. im Wege der Zeichnung, inklusive eines sog. „self-
placement“) unabhängig von der zivil- oder gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung zu verstehen. Diese Anforde-
rung gilt zusätzlich zu den übrigen Anlegerschutzvorschriften für Privatkunden im Sinne von § 67 Absatz 3. Die
Norm stellt daher klar, dass die Vorschriften des 11. Abschnitts des WpHG unberührt bleiben. Mit § 65b Satz 2
wird von der optionalen Übergangsregelung des Artikel 44a Absatz 7 der BRRD Gebrauch gemacht, indem die
Beschränkung auf vor dem 28. Dezember 2020 begebene einschlägige Instrumente nicht anwendbar ist.

Zu Nummer 3
Die gestrichene Passage ist subjektiv auslegbar. Dadurch kam es zu einer Einschränkung der Gesetzesanwendung.
Dies war nicht praxisg

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.251 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/22786, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 732.277–736.528 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert a0af3dfef545c27d….

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